Abmahnung der FCA Germany AG wegen Markenverletzung – fragliche Verwendung der Marke „Fiat“

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Die Abmahner

Uns liegt eine Abmahnung der FCA (Fiat Chryslers Automobiles) Germany AG wegen einer Markenrechtsverletzung durch Verwendung der Marke Fiat vor.

Der Vorwurf

Der Vorwurf lautet dahingehend, dass der Händler, der ehemals offizieller Fiat-Händler war, weiterhin die Marke Fiat und deren Logo verwendet. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung der Marke Fiat der Abmahnerin dar.

Die Forderung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz wegen der Verletzung zu leisten.

Unsere Einschätzung

Eine solche Abmahnung ist nur berechtigt, wenn tatsächlich die Rechte des Markeninhabers verletzt wurden. In § 23 und § 24 MarkenG sind jedoch Fälle geregelt, in denen eine Benutzung der Marke gerechtfertigt ist. Sind derartige Voraussetzungen erfüllt, ist eine Abmahnung daher nicht gerechtfertigt.

Nach § 23 Abs. 2 MarkenG ist eine rein beschreibende Benutzung zulässig. Nach § 24 MarkenG kann die Verwendung der Marke bei rechtmäßig in den Verkauf gelangten Produkten nicht verboten werden.

Unser Rat

Aus diesen Gründen ist im Einzelfall zu überprüfen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und die Abmahnung berechtigt ist. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt konsultieren, um in Ihrem Fall die richtigen Entscheidungen zu treffen. Beachten Sie hierbei die kurzen Fristen und seien Sie sich darüber bewusst, dass die Abgabe einer vorgefertigten Unterlassungserklärung die Gefahr hoher Vertragsstrafen birgt und daher in der Regel eine Modifikation erfolgen sollte.

Stand: 09-2018

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