Abmahnung der FRIDA KAHLO Corporation aus Panama durch die Rae Zierhut IP aus München

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Frida Kahlo Corp. aus Panama durch die Kanzlei Zierhut IP aus München wegen Markenverletzung erhalten? 

Die Frida Kahlo Company hat sich nach eigenen Aussagen der Aufgabe verschrieben, die Erinnerung an das Wirken Frida Kahlo zu bewahren und ihre Kunst, sowie ihren Blick auf das Leben auch für die nächsten Generationen zu erhalten. 

Die Abmahnerin ist dabei Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Zeichen "FRIDA" und "FRIDA KAHLO". 

In dem hier bearbeiteten Fall verwendete unser Mandant das Zeichen "FRIDA" als Modellkennzeichnung für ein Bekleidungsstück in seinem Onlineshop. Im Bereich der Möbel- und Bekleidungsindustrie ist es üblich, bestimmte Zeichen, insbesondere Vornamen als Modellbezeichnungen zu verwenden. 

Geht damit schon eine Markenverletzung einher? 

Bei modellartigen Zeichenverwendungen stellt sich berechtigterweise die Frage, ob die betroffene Marke markenmäßig benutzt wird. 

Der Bundesgerichtshof stärkte in seiner Entscheidung (BGH GRUR 2019, 1289) die Handlungsspielräume des Verkehrs. So heisst es in seiner Entscheidung: "Wird eine nicht bekannte Modellbezeichnung zusammen mit einer Hesrtellermarke oder einer Dachwerke verwendet, hängt die Beantwortung der Frage, ob der Verkehr die Modellbezeichnung als Herkunftshinweis auffasst, von den Umständen des Einzelfalls ab. Insoweit kommt es maßgeblich darauf an, welche besonderen Gegebenheiten der Zeichengestaltung vorliegen und welche Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem maßgeblichen Warensektor üblich sind."

In der Tat kann die Anbringung an der Ware selbst oder auf Etiketten vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis verstanden werden. Ob eine Beeinträchtigung der Funktion der Marke bereits mit einer Modellbezeichnung vorliegt, hängt also vom Einzelfall ab. 

Die Kanzlei forderte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Anerkennen der Schadensersatzverpflichtung sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten ausgehend von einem Streitwert von 250.000,- €. 

Haben auch Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? Benötigen Sie eine Einschätzung in Ihrer Sache? Gerne können Sie uns kontaktieren. Wir senden Ihnen ein unverbindliches Angebt zu. 


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