Abmahnung der IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. | DSGVO-Verstoß: Kontaktformular ohne SSL
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Der Abmahner
Die IGD Interessensgemeinschaft Datenschutz e.V. aus Ludwigsfelde ist seit dem 06.03.2019 als Verein eingetragen und verschickt derzeit massenhaft Abmahnungen, um – nach eigenen Angaben – Verbraucherinteressen zu schützen.
Der Vorwurf
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, gegen Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO dadurch zu verstoßen, dass Verbraucherdaten aus einem Kontaktformular mangels SSL-Verschlüsselung nicht sicher übermittelt werden.
Die Forderung
Gefordert wird zusätzlich zu der Übernahme der Abmahnkosten in Höhe von 285,60 € die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Unsere Einschätzung
Die Aktivlegitimation, also die Befugnis zur Abmahnung, erscheint fraglich. Einzig in Betracht kommt eine Befugnis als rechtsfähiger Verband gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Dazu müssten dem Verein jedoch eine erhebliche Anzahl Unternehmen angehören. Das ist gerade wegen der bisherigen kurzen Lebenszeit des Vereins stark anzuzweifeln. Tatsächlich ist aber eine Verschlüsselung von Website-Kontaktformularen zwingend erforderlich, um der DSGVO und dem Telemediengesetz zu genügen.
Unser Rat
Der IGD weist auch, vermutlich um Angst zu schüren, auf die Möglichkeit nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hin, Schadenersatzansprüche für die Mitglieder geltend zu machen. Ohne Prüfung der Abmahnung durch einen Anwalt sollte die weit formulierte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden. Sprechen Sie uns an und wir können nicht nur die Abmahnberechtigung überprüfen, sondern gegebenenfalls auch eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen oder bei unberechtigter Abmahnung diese abwehren. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung
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