Abmahnung der IPPC Law für Gamma Entertainment Inc.+ MG Premium Ltd. wegen Erotik-Filmen

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Abmahnung wegen Filesharing von Erotikfilmen: IPPC Law mahnt für Gamma Entertainment Inc. (bzw. MG Premium Ltd.)

Die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt aktuell für die kanadische Firma Gamma Entertainment Inc. (und die MG Premium Ltd. aus Zypern) wegen des Vorwurfs des Filesharings diverser Erotikfilme ab. Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie Sie reagieren sollten.

Der Vorwurf

Nutzer von Internettauschbörsen sehen sich derzeit Abmahnungen durch die Kanzlei IPPS Law aus Berlin ausgesetzt. Den Betroffenen wird das rechtswidrige Anbieten (Upload) von diversen Erotikfilmen vorgeworfen. Rechtsinhaber soll die Gamma Entertainment Inc. sein.

Die Abgemahnten werden aufgefordert binnen Frist eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird ein außergerichtlicher Vergleich angeboten. Dazu soll der Betroffene einen pauschalen Vergleichsbetrag (der sich aus Schadensersatz und Abmahnkosten zusammensetzt) an die Gamma Entertainment Inc. zahlen. 

Unsere Einschätzung

In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob der Betroffene überhaupt Verantwortlicher ist, ob er also Täter oder Störer ist. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch selbst, so können auch Freunde, Verwandte, Kinder den Internetanschluss (illegal) für einen Download genutzt haben. 

Hier bedarf es einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung zu derartigen Filesharing-Fällen ist vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.

Geben Sie also keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft ab, da diese ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt und derartige Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind. 

Doch sollten Sie die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren, da dann gerichtliche Schritte drohen können, was mit weiteren, erheblichen Kosten verbunden ist. 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wenn Sie nicht als Täter/Störer in Frage kommen, müssen Sie auch überhaupt nicht für ein etwaiges illegales Filesharing haften. Die gesamte Abmahnung ist dann hinfällig. 

Sollten der Vorwurf zutreffen, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ angegeben kann und es bestehen gute Chancen auch die geltend gemachten Gebühren zu senken. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

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Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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