Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken

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Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken vom 26.04.2017

Wir vertreten aktuell einen Mandanten wegen Abmahnung der JuS Rechtsanwälte im Auftrag der Kfz-Innung Unterfranken.

Unserem Mandaten wird vorgeworfen, innerhalb von Angeboten zum Kauf von Kraftfahrzeugen nicht auf den gewerblichen Charakter des Angebots hingewiesen zu haben. Aufgrund dessen wird eine wettbewerbswidriges Verhalten gemäß § 3 Abs. 3 UWG iVm Ziffer 23 Anhang gerügt.

Forderung

Es wird der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 952,00 € gefordert. Zudem wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie soll ich mich verhalten?

Keinesfalls sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte die Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgeändert werden, da diese nachteilig vorformuliert ist.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Unseren Mandanten ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden daher mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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