Abmahnung der Juwelier Chronotage GmbH wegen eBay Schwarzverkäufe: 750 € oder 1.798,68 € gefordert

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin für die Juwelier Chronotage GmbH wegen eBay Schwarzverkäufe zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 In der Abmahnung wird behauptet, dass die Juwelier Chronotage GmbH seit Jahren auf den Verkauf von Uhren, Schmuck und Taschen spezialisiert sei in einem Online-Shop.

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay vergleichbare Produkte anbietet und dabei behauptet, als privater Verkäufer tätig zu sein. Diese Angabe sei jedoch falsch, da eine Auswertung der Handelsaktivitäten ein gewerbliches Handeln belegen würde.

So weit so normal. Tatsächlich ist es so, dass private eBay-Verkäufer z. B. aufgrund der Anzahl der Angebote schnell im Rechtssinne gewerblich handeln können. Folge ist, dass diese privaten Verkäufer die gleichen rechtlichen Verpfilchtungen haben, wie gewerbliche Verkäufer: Neben einem Impressum und einem Link auf die OS-Plattform sind AGB notwendig, es muss ein Widerrufsrecht eingeräumt werden, die Gewährleistung und Garantie kann nicht ausgeschlossen werden. Eine umfangreiche Übersicht zur Rechtsprechung, ab wann eBay-Verkäufer im Rechtssinne gewerblich handeln, haben wir hier zusammengestellt.

Rechtsanwalt S. mach dann jedoch ein außergerichtliches Vergleichsangebot:

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, das gewerbliche Handeln über den eBay-Account einzustellen. Gleichzeitig soll der Abgemahnte sich verpflichten, eine Aufwendungspauschale in Höhe von 500,00 Euro zzgl. 250,00 Euro an Testkauf- und Dokumentationskosten, mithin 750,00 Euro zu zahlen, und zwar auf das Konto von Rechtsanwalt S.

Für den Fall, dass der Abgemahnte dieses günstige Vergleichsangebot nicht annimmt, wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Es wird dann plötzlich sehr viel teurer. Unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 30.000,00 Euro wird in diesem Fall ein Betrag in Höhe von 1.798,68 Euro gefordert.


Meine Einschätzung: 


Die Juwelier Chronotage GmbH wie aber auch Rechtsanwalt S. aus Berlin sind uns einschlägig bekannt. Häufig ist es tatsächlich so, dass der Abgemahnte so umfangreich bei eBay verkauft, so dass ein gewerbliches Handeln im Rechtssinne tatsächlich vorliegt.

Dennoch empfehlen wir dringend, das „günstige  Vergleichsangebot"  von Rechtsanwalt S. für die Juwelier Chronotage GmbH nicht einfach anzunehmen und diesen Betrag zu zahlen. Dies gilt erst recht nicht für die Forderung nach einer Unterlassungserklärung und den weitaus höheren Betrag für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. aus Berlin für die Juwelier Chronotage GmbH wegen eBay Schwarzverkäufe erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
  • Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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