Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrage der Firma Choon’s Design Inc

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Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrage der Firma Choon’s Design Inc. aus den USA sowie der Rainbow Loom Handels GmbH, Laxenburg, Österreich vom 13.11.2014

Uns wurde eine Abmahnung der Kanzlei Bird & Bird im Auftrage der Firma Choon’s Design Inc. sowie der Rainbow Loom Handels GmbH vorgelegt, in der die Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters gerügt wird.

Es wird vorgeworfen, dass in Deutschland mit einem Bausatz zum Herstellen von Armbändern, Ketten und sonstigen Schmuckgegenständen aus elastischen Gummibändern, der dem Schutzbereich des eingetragenen Gebrauchsmusters (DE 20 2011 110 541.9) unterfallen soll, geworben worden sein soll.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

In dem Abmahnschreiben werden zudem Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden nach einem Streitwert von 200.000,- € auf 2.626,90 € gefordert.

Wir raten davon ab, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen, da diese eine hohe Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung enthält und dergestalt formuliert ist, dass sämtliche Schadensersatzforderungen dem Grunde nach anerkannt werden.

Lassen Sie sich am besten durch einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz im Falle des Erhaltes einer solchen Abmahnung beraten.


Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.


Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Für eine erste kurze, kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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