Abmahnung der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen: TOMMY HILFIGER

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Derzeit erreichen uns verstärkt Abmahnungen aus der Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen, die im Namen der Tommy Hilfiger Europe B.V. wegen eines Vertriebs von angeblich nachgeahmter Ware abmahnen.

Was wird von Ihnen verlangt?

Der Adressat der Abmahnung wird auf Unterlassung der Verwendung der Gemeinschaftsmarke TOMMY HILFIGER in Anspruch genommen. Ferner soll er vollständig Auskunft erteilen und Rechnung legen über die Herkunft und den Vertriebsweg der Ware sowie die Umsatzzahlen offenlegen. Darüber hinaus soll der Adressat der Abmahnung dem Grunde nach den sich aus den Rechtsverletzungen ergebenen Schaden anerkennen sowie die entstandenen Anwaltskosten ersetzen. Der angesetzte Streitwert für die Einschaltung der Anwaltssozietät wird mit 200.000,00 EUR angegeben.

Wie sollten Sie reagieren?

Der Verkauf gefälschter Markenware (Produktpiraterie) stellt nicht nur einen Betrug dar, sondern auch eine Markenrechtsverletzung der jeweiligen Markeninhaber, hier die Gemeinschaftsmarke „TOMMY HILFIGER“. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen! Die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält zahlreiche Punkte, die gestrichen werden sollten, da sie zunächst einmal nur die Wiederholungsgefahr für ein etwaiges Eilverfahren ausräumen soll.  

Auch sind Fälle vorstellbar, in denen der Verkäufer nicht gewerblich, sondern privat auftritt, etwa wegen der geringen Zahl von Bewertungen oder geringer Abverkäufe. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sollte Ihnen ein Schaden dadurch entstanden sein, dass IHR Verkäufer Ihnen gefälschte Ware verkauft hat, haben Sie zumeist gegen diesen einen Schadenersatzanspruch in Höhe des durch die Abmahnung entstandenen Schadens. Auch diese Regressansprüche sollten geprüft werden.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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