Abmahnung der Kanzlei Fareds für arte fiori e.K. wegen Verpackungsgesetz (LUCID-Registrierung)

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Wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das neue Verpackungsgesetz erhielt ein Onlinehändler, der zugleich auch Mandant in unserer Kanzlei ist, eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Fareds. Ausgesprochen wurde die wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der arte fiori e.K. aus Memmingen. Gerügt wird eine angeblich fehlende Registrierung in der Datenbank LUCID.

In der Abmahnung heißt es, dass zwischen der arte fiori e.K. und unserer Mandantschaft ein Wettbewerbsverhältnis bestehe. arte fiori e.K. sei kürzlich aufgefallen, dass unsere Mandanten einen Onlineshop betreiben würden und Kunden die bestellten Waren in Versandverpackungen zugesendet würden. Eine Zusendung von Ware in Versandverpackungen sei jedoch gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 des neuen Verpackungsgesetzes nur zulässig, wenn der Onlinehändler sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert habe. Da vorliegend eine solche vorherige Registrierung durch unsere Mandanten unterblieben sein soll, werde gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Verstoß gegen das Verpackungsgesetz sei gleichzeitig ein Verstoß gegen die §§ 3, 3a UWG. Daher macht die Kanzlei Fareds für ihre Mandantschaft einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG geltend.

Unsere Mandantschaft wird aufgefordert:

  • es zukünftig zu unterlassen, Verpackungen in den Verkehr zu bringen, ohne sich zuvor bei LUCID registriert zu haben.
  • die Kosten für die Abmahnung in Höhe von 887,02 Euro zu erstatten.

Was tun bei einer Abmahnung?

Wir müssen zunächst dringend davon abraten, eine Abmahnung einfach zu ignorieren. Dann könnte der Abmahner gerichtliche Schritte einleiten, die zu weiteren Kosten führen würden. Der uns vorliegenden Abmahnung ist eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollten Sie nicht ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach ist sie nachteilig formuliert, außerdem kann sie als Schuldeingeständnis gewertet werden. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab.

Stattdessen sollte ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz die Abmahnung und den zugrunde liegenden Sachverhalt umfassend prüfen. Liegt tatsächlich ein Rechtsverstoß vor? Besteht überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis? Sind geltend gemachte Kostenforderungen berechtigt, oder zu hoch? Diese und weitere Punkte sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, bevor auf die Abmahnung reagiert wird.

Im Fall einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten.
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner.
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge.
  • Ruhig bleiben.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Welche Vorteile bietet die Kanzlei Jan B. Heidicker?

Unsere Rechtsanwälte sind Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und stehen Ihnen im Bereich des Markenrechts kompetent zur Seite. Wir verfügen über große Erfahrungen in den Bereichen des Marken-, Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrechts.

Für Empfänger einer Abmahnung bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. So erfahren Sie zunächst völlig unverbindlich, wie wir Ihre individuelle Abmahnung einschätzen. Hierzu können Sie uns Ihre Abmahnung gerne vorab per E-Mail oder Fax zusenden. Wir rufen Sie anschließend gerne zurück.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage, unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de und unserem YouTube-Kanal.


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