Abmahnung der Kanzlei Kayser & Cobet wegen Marke „Suffgeschwader“ erhalten?

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Haben Sie eine Abmahnung der Patentanwälte Kayser & Cobet aus Berlin  erhalten, weil Sie in Ihren Print-on-Demand Angeboten gegen Rechte an der Marke „Suffgeschwader“ verstoßen haben sollen. Was nun?

Print-on-Demand: Lukratives Geschäftsfeld mit Abmahnrisiko

Der Verkauf von bedruckten Kleidungsstücken oder anderen bedruckten Gegenständen hat sich – nicht zuletzt dank Print-on-Demand (PoD) - zu einem großen Markt entwickelt.  Die fertig bedruckte Ware muss heute nicht mehr vorproduziert werden sondern kann problemlos auf Bestellung bedruckt und versandt werden. Das kann viele Kosten sparen. Doch auch die Gefahr markenrechtlicher oder urheberrechtlicher Abmahnungen ist in diesem Bereich groß. Viele Marktteilnehmer versuchen, bestimmte Motive und Bezeichnungen als Marke für sich zu sichern - und sprechen dann Abmahnungen gegen andere aus, die diese oder ähnliche Zeichen in ihren Shirt-Grafiken auch verwenden.

Markenrechtsverletzung? Abmahnung wegen Nutzung des Zeichens „Suff Geschwader“

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Kayser & Cobet aus Berlin zur Prüfung vorgelegt. In der Abmahnung der Patentanwälte wird der Vorwurf erhoben, es seien Rechte an der EU-Marke „Suffgeschwader“ verletzt worden. Die EU Wortmarke wurde im Jahr  2020 für Herrn Thorsten Simeth aus Berlin eingetragen, in dessen Namen nun die Abmahnung ausgesprochen wird. Der Markenschutz erstreckt sich auf die Klassen 9, 16 und 25 und umfasst u. a. auch Bekleidungsstücke. In der Abmahnung wird konkret ein T-Shirt-Angebot beanstandet, bei dem der Shirt-Aufdruck das Zeichen „Suff Geschwader“ enthält. Hierin sieht der Rechteinhaber seine Markenrechte verletzt.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Die abmahnende Patentanwaltskanzlei fordert hier einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem werden umfangreiche Auskünfte u. a. über die Menge der ausgelieferten und bestellten Shirts, die Namen und Anschriften von Herstellern und Lieferanten, sowie über die mit dem Verkauf erzielten Umsätze und Gewinn verlangt. Schließlich sollen auch Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 25.000,00 € gezahlt werden. Gefordert werden also bereits bloße Abmahnkosten in Höhe von nicht weniger als 1.311,00 €.

Wie sollte man auf eine solche markenrechtliche Abmahnung reagieren?

Markenrechtliche Abmahnungen sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Die Streitwerte sind in Markensachen regelmäßig sehr hoch. Dementsprechend hoch ist daher auch das Kostenrisiko. Sowohl die Nichtbeachtung einer solchen Abmahnung als auch eine falsche und voreilige Reaktion können unter Umständen weitaus höhere Kosten nach sich ziehen. Es ist dringend davon abzuraten, die in den Abmahnungen erhobenen Ansprüche einfach zu erfüllen ohne sich zuvor von einen markenrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt hierzu beraten zu lassen. Nicht selten bestehen sogar gute Gründe, den in Abmahnungen erhobenen Vorwürfen ganz oder teilweise entgegenzutreten.  Gerade im Bereich bedruckter Bekleidung und PoD sind in den vergangenen Jahren beachtenswerte Entscheidungen der Gerichte und Markenämter ergangen.

Selbst in den Fällen, in denen die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, ist oft mehr als fraglich, ob die geforderten Beträge (Abmahnkosten und Schadensersatz) auch der Höhe nach berechtigt sind. Keinesfalls jedoch sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, bevor nicht das Risiko späterer Vertragsstrafen sicher eingeschätzt werden kann. Sonst drohen in der Zukunft weitaus größere Schäden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Markenrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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