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Abmahnung der Kanzlei Nümann + Lang

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Seit einiger Zeit spricht die Kanzlei Nümann + Lang im Namen von David Vogt als Miturheber Abmahnungen aus und verlangt dabei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hohe Kosten für die Einschaltung der Kanzlei von den Betroffenen.

Abgemahnt wird unter anderem für eine angebliche Urheberrechtsverletzung des rechtlich geschützten Musikwerks „Schöne neue Welt", welches sich u.a. auf dem Tonträger „German Top 100 Singlecharts (Chartcontainer)" befindet.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Werk in sog. Tauschbörsen verbreitet zu haben. Die Verletzung der Rechte besteht sowohl im Download (herunter laden) der Datei, als auch im Upload (verbreiten). In den meisten Fällen sorgt die Software der benutzten Tauschbörsen dafür, dass die heruntergeladene Datei zeitgleich von anderen Tauschbörsennutzern auch hochgeladen werden kann. Zwar kann dieser Upload unterbunden werden, in der Mehrzahl der Fälle geschieht dies jedoch nicht.

Den Betroffenen bleibt in der Regel wenig Zeit, um nach einer erfolgten Abmahnung über das weitere Vorgehen nachzudenken. Doch genau das sollte man tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten gelandet ist.

Zunächst empfiehlt es sich zu überprüfen, ob der behauptete Verstoß zutreffend ist. Trifft dies nicht zu, bestehen gute Chancen, die Abmahnung als unbegründet zurückzuweisen. In einem solchen Fall könnte eine Privatperson sogar die Kosten, die für den eigenen Rechtsanwalt entstehen, von der Gegenseite zurück verlangen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine eingehende Prüfung der Rechts- und Beweislage durch einen spezialisierten Anwalt.

Sollte das Ergebnis lauten, dass der Verstoß zumindest möglich erscheint, ist ein anderes Vorgehen angeraten. In diesem Fall sollte über die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Hierfür ist es dringend angeraten, einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, der sich im Urheberrecht auskennt, da eine Unterlassungserklärung einen Betroffenen in der Regel 30 Jahre bindet.

Zwar zeigt die Praxis, dass den Mandanten die geforderten Kosten zunächst als der wichtigere Punkt erscheinen. Da eine falsch formulierte Unterlassungserklärung aber zur Zurückweisung derselben durch den Rechteinhaber und in der Folge zu einer einstweiligen Verfügung führen können, sollte das Hauptaugenmerk auf eben die Modifizierung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Auch kann eine falsch formulierte Unterlassungserklärung für die Zukunft drastische Folgen haben. Sollte die Unterlassungserklärung beispielsweise zu weit gefasst worden sein, läuft der Unterlassungsschuldner Gefahr, für einen ähnlichen Verstoß die Vertragsstrafe von meist über 5.000 € zahlen zu müssen.

Bezüglich der Kosten gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um mit der Gegenseite über eine Reduzierung zu verhandeln. Unsere Kanzlei konnte in einer Vielzahl von Fällen eine deutliche Senkung der geforderten Kosten für unsere Mandanten erreichen. Die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts empfiehlt sich daher in jedem Fall.

Die Kanzlei Recht und Recht vertritt seit Jahren eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen. Durch unsere Erfahrung auf diesem Gebiet, können wir unseren Mandanten die jeweils für den Einzelfall bestmögliche Strategie vorschlagen, auf eine Abmahnung zu reagieren.

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, setzen Sie sich jederzeit unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne und übernehmen alle weiteren Schritte für Sie.

Unter der Telefonnummer 06173-702761 können Sie uns jederzeit kontaktieren. Sollte wir einmal nicht erreichbar sein, rufen wir Sie kurzfristig zurück.

Elmar Dolscius

Rechtsanwalt

Kanzlei Recht und Recht

Westerbachstraße 23 F

61476 Kronberg/Ts.

Tel. 06173-702761

Fax. 06173-702894

Email: Dolscius@recht-und-recht.de

Web: www.recht-und-recht.de oder www.dolscius-kakridas.de

Der Autor ist Rechtsanwalt in Kronberg (Großraum Frankfurt am Main) und berät und vertritt Verbraucher bundesweit in allen Fragen des Urheber- und Markengesetzes.

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein oder eine generelle Beratung zu den neuen Regelungen des UrhG benötigen, empfehlen wir eine unverbindliche Kontaktaufnahme unter Dolscius@recht-und-recht.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite http://www.Dolscius-Kakridas.de.


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