Abmahnung der Kanzlei Obladen Gaessler im Auftrag des Herrn Sergej Reit wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

  • 2 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Obladen Gaessler vorgelegt, die im Auftrag des Herrn Sergej Reit aus Leverkusen ausgesprochen wurde. Die Abmahnung ist datiert auf den 17.03.2014. Herr Reit verkauft über eBay ausweislich des Abmahnschreibens Kfz-Leuchten unter dem Verkäufernamen „canbus“.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Kostennote ist der Abmahnung nicht beigefügt, was sicherlich nicht bedeutet, dass Kosten noch gefordert werden.

Gerügt werden folgende Wettbewerbsverstöße:

  • diverse Verstöße gegen das Elektrogesetz,
  • fehlende vertragliche Vereinbarung der 40, 00 € Klausel.

Unterzeichnen Sie keinesfalls vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung. Das Vorliegen der gerügten Verstöße sollte genau überprüft werden. Auch sollte das behauptete Wettbewerbsverhältnis näher überprüft werden.

Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt geboten. Die Abmahnung muss durchaus ernst genommen werden.

Parallel zur Verteidigung gegen die Abmahnung sollte auch der eigene Onlineauftritt einer intensiven Überprüfung im Hinblick auf die dort vorgehaltenen Rechtstexte unterzogen werden. Auch hierfür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, indem wir im Regelfall mit unseren Mandanten ein Pauschalhonorar für Verteidigung und Überarbeitung des Onlineauftrittes vereinbaren.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung bzw. eine Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind auf das Rechtsinstitut der Abmahnung spezialisiert und haben bereits mehrere tausend Abmahnungen in den letzten Jahren bearbeitet.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Videoblog. Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema