Abmahnung der Kanzlei Peter Dettmar für Konstantin Maz wegen fehlender Prüfzeichen

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Gleich zwei Abmahnungen, und zwar datiert vom 26.06.2017 sowie vom 02.07.2017 des Herrn Konstantin Maz, ausgesprochen durch die Kanzlei Peter Dettmar, wurden uns zur Überprüfung vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf an unsere Mandanten, dass Fahrzeugbeleuchtungen für den KFZ-Bereich angeboten werden, die das gem § 22 a Abs. 1 Nr. 7 ff StVZO erforderliche Prüfzeichen nicht aufweisen. Bei § 22a StVZO handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruches nach dem Wettbewerbsrecht berechtige.

Konkret wird gerügt, dass im Rahmen eines Testkaufes festgestellt wurde, dass die angebotenen Teile keine Prüfzeichen aufweisen, was unter Zugrundelegung der Vorschrift des § 22a StVZO unlauter sei.

Hierbei wird zur Untermauerung der Ansprüche auf ein Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 2014 verwiesen, in dem diese Rechtsauffassung bestätigt werden.

Wir prüfen derzeit in unserem Hause noch die Rechtslage.

Gefordert wird eine Unterlassungserklärung sowie Abmahnkosten in Höhe von 1242, 84 € brutto.

Wir raten dringend eine rechtliche Beratung an, insbesondere dürfte die vorformulierte Unterlassungserklärung erheblicher Modifizierung bedürfen.

Wir werden über die weitere Entwicklung berichten. Da uns bereits zwei Abmahnungen vorliegen, könnte es durchaus sein, dass weitere folgen werden.

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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