Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Album „MTV Unplugged – Above and Beyond“

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Wenn Ihnen ein solcher Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird, verlangt die Kanzlei Rasch derzeit € 1.200,00 von Ihnen als abgemahntem Anschlussinhaber.

Das wichtigste zuerst: Lassen Sie fachanwaltlich prüfen, ob der Rechtsverstoß überhaupt ausreichend belegt ist bzw. ob Sie ggf. dafür überhaupt haften.

Abmahnende Kanzleien versenden oft mehrere hundert Abmahnschreiben pro Woche. Oft bestehen diese Standardschreiben aus Textbausteinen und sind in vielerlei Hinsicht unsubstantiiert und daher so gut wie immer zunächst zurückzuweisen.

Ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der behauptete „Tatnachweis” zudem in vielen Fällen nicht vermitteln.

Als „Täter” einer Urheberrechtsverletzung haften Sie grundsätzlich nur dann auf Schadensersatz, wenn Ihnen die Gegenseite ein Verschulden nachweist.

Der Abmahnkostenersatz, den die Abmahner darüber hinaus regelmäßig noch verlangen, ist oft überhöht und kann fachanwaltlich meist sehr deutlich gesenkt werden.

Zudem kann bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sehr wohl § 97a UrhG Anwendung finden, wonach die Höhe der Abmahnkosten auf € 100,00 begrenzt ist, auch wenn die Rechteinhaber dies regelmäßig bestreiten.

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. „Musterlösungen" aus Internetforen schaden oft mehr, als sie nützen. Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss - und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.



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