Abmahnung der Kanzlei Remmen Klein für den 1. FC Köln wegen Markenrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Remmen Klein aus Düsseldorf erhalten, weil Sie möglicherweise Markenrechte der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA verletzt haben sollen? Wie soll man sich in solch einem Fall verhalten? 

1. FC Köln GmbH & Co. KGaA als Markeninhaberin

Die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA ist Inhaberin der Wortmarke „FC“, die in Verbindung mit dem bekannten Fußballverein 1. FC Köln steht.

Kanzlei von Remmen Klein mahnt im Markenrecht ab

Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung vor, in der die Düsseldorfer Kanzlei Remmen Klein die mutmaßliche Verletzung von Markenrechten des 1. FC Köln an der Wortmarke „FC“ verfolgt. Wer also ohne entsprechende Lizenz Fanartikel unter Verwendung der Bezeichnung „FC“ herstellt und vertreibt, läuft Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung von der Kanzlei Remmen Klein in Anspruch genommen zu werden.

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Mit einer Abmahnung werden bereits konkrete Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht. In diesen Fällen werden häufig neben einer Unterlassungserklärung auch Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) in Höhe von über 2.000,00 gefordert. Ob die behaupteten Ansprüche tatsächlich bestehen, ob eine Unterlassungserklärung tatsächlich abgegeben werden muss und wenn ja, ob sie noch „entschärft“ werden kann, ist häufig eine Frage des Einzelfalls. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie vorschnell und möglicherweise falsch reagieren. 

Wurden auch Sie wegen der Verletzung von Markenrechten des 1. FC Köln abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, gerne auch per E-Mail oder telefonisch. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote LL.M.

Beiträge zum Thema