Abmahnung der Kanzlei Schütz RA wegen Tickets zur Darts WM – Professional Darts Corporation Ltd.

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Erneut legte uns einer unserer Mandanten eine Abmahnung der Professional Darts Corporation Ltd., ausgesprochen durch die Anwaltskanzlei Schütz RA, zur rechtlichen Überprüfung und Verteidigung vor. Wir hatten bereits vor Kurzem über einen solchen Fall berichtet.

Gegenstand der Abmahnung ist der vermeintlich unzulässige Verkauf von Tickets zur Darts WM in Nürnberg. Unser Mandant soll über eBay Kleinanzeigen diverse Eintrittskarten zu der Veranstaltung „Darts-WM“ zum Kauf angeboten haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Die Tickets habe unser Mandant dann zuvor bei der Professional Darts Corporation Limited, mithin der Veranstalterin der Darts-WM, erworben. Bei dem Kauf hatte unser Mandant, so heißt es in der Abmahnung, die Terms and Conditions des Unternehmens akzeptiert. Hierbei handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei geregelt, dass Tickets nur im Direktvertrieb an Endabnehmer und nicht an Wiederverkäufer verkauft werden dürfen. Das Anbieten von Eintrittskarten zur Darts WM auf eBay Kleinanzeigen oder anderen Plattformen sei daher unzulässig.

Als weitere angebliche Rechtsverstöße wird in der Abmahnung gerügt, dass unser Mandant auf eBay Kleinanzeigen als privater Verkäufer registriert sei, obwohl er tatsächlich im gewerblichen Umfang verkaufe. Demzufolge fehle auch ein erforderliches Impressum sowie ein Link zur OS-Streitschlichtungsplattform. Das Verhalten unseres Mandanten sei insgesamt wettbewerbswidrig.

Forderungen:

Infolge der vermeintlichen Rechtsverletzungen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierin soll er sich verpflichten, die angeblichen Verstöße in Zukunft nicht erneut vorzunehmen. Im Falle einer Verletzung der Unterlassungserklärung müsste er eine Vertragsstrafe an den Abmahner zahlen. Außerdem verlangt die Kanzlei Schütz RA die Kostenerstattung für die Anwaltskosten. Hierzu wird eine Pauschale von 1.000 € angesetzt.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Wir vertreten seit Jahren sowohl gewerbliche als auch private Mandanten, die sich dem Vorwurf der rechtswidrigen Veräußerungen von Tickets im Sportbereich oder im Kulturbereich, wie bei Musikveranstaltungen, Theaterveranstaltungen oder Ähnlichem, ausgesetzt sehen. Insoweit sind wir als Fachanwaltskanzlei insbesondere für gewerblichen Rechtsschutz hierauf hochspezialisiert. Insofern können wir in den letzten Jahren die Tendenz erblicken, dass in diesem Zusammenhang immer mehr wettbewerbsrechtliche Fragestellung in diesen Abmahnungen zutage treten, da sich die entsprechenden Kanzleien nicht selten auf den Standpunkt stellen, dass die entsprechenden Anbieter solche Tickets im unmittelbaren Wettbewerb mit den originären Anbietern stehen. Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen des Angebotes von Tickets aus dem Sport- oder Musikbereich oder ähnlicher Veranstaltungen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung zur Verfügung. Insoweit haben wir sicherlich bereits gegen nahezu alle bekannten Kanzleien aus diesem Bereich verschiedenste Mandanten – von Privatmann bis zum tatsächlich gewerblichen Tickethändler – vertreten.

In dieser Abmahnung geht es um zwei Aspekte. Zum einen wird unserem Mandanten vorgeworfen, wettbewerbswidrig zu handeln, weil er als privater Verkäufer im Internet auftrete, obwohl er tatsächlich gewerblicher Verkäufer sei. Hierzu haben wir auf unserem Blog und auf unserer Homepage einige Artikel in der Vergangenheit bereits veröffentlicht. Bei Interesse schauen Sie gerne auf unserem Abmahnblog (www.abmahnblog-heidicker.de) vorbei. Wir berichten dort aktuell über Abmahnungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht und weiteren Rechtsgebieten.

Die Schwierigkeit bei der Abgrenzung von privatem zu gewerblichem Handeln liegt darin, dass es keine pauschale Abgrenzungsmöglichkeiten gibt. Vielmehr wurden von der Rechtsprechung diverse Kriterien entwickelt, nach denen sich bestimmt, ob bereits gewerbliches Handeln vorliegt.

Der andere Aspekt der Abmahnung ist der Vorwurf der Verletzung von Regelungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters der Darts-WM sei geregelt, dass die erworbenen Eintrittskarten nicht weiterverkauft werden dürfen. Dieser Vorwurf entspricht dem der Abmahnungen von Fußball-Bundesliga-Vereinen. Regelmäßige Leser unseres Abmahnblogs wissen, dass wir sehr häufig über Abmahnungen von Fußballvereinen berichten, die gegen den Weiterverkauf von Fußballtickets mit anwaltlicher Hilfe vorgehen.

So lautet auch der Vorwurf in der uns nun vorliegenden Dart-Abmahnung. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei es unzulässig, Tickets auf eBay Kleinanzeigen, eBay oder anderen Plattformen weiterzuverkaufen. Auch das alleinige Anbieten – ohne dass es zu einem Verkauf kommt – sei schon unzulässig. Ob diese Vorwürfe im Einzelfall tatsächlich gerechtfertigt sind, muss immer individuell überprüft werden. Zum Beispiel muss geklärt werden, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt wirksam in einen ursprünglichen Ticket-Kaufvertrag einbezogen wurden. Nur dann können sie überhaupt Geltung entfalten. Außerdem stellt sich die Frage, ob Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam sind. Hier sind auch relevante Informationen des Einzelfalls zu berücksichtigen.

Abgemahnten bieten wir die Möglichkeit, uns ihr Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden. Wir können Ihnen dann eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung anbieten. Gerne können Sie uns natürlich auch telefonisch kontaktieren. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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