Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk für John Thompson am Erotikfilmwerk Casting Girls 009

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg vorgelegt worden.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Casting Girls 009", wobei die ausschließlichen Rechte der vorbenannte Herr John Thompson inne haben soll.

Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte den Film zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag" in Höhe von 1298, 00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 1298, 00 €.

Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5100, 00 unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden.

Insoweit soll auch vor einschlägigen Internetforen gewarnt werden, in denen „Mustererklärungen" angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt.

Suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert und in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden.

Denn unabhängig von dem vorgetragenen Anspruchsgrund der Abmahnung gelten folgende Verhaltensregeln:

1.) Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurschlussreaktionen!

2.) Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen!

3.) Unterzeichnen Sie die in dem meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!

4.) Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich!

5.) Bleiben Sie jedoch auch auf gar keinen Fall untätig!

6.) Holen Sie rechtlichen Rat ein!

Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei bei der Verteidigung gegen Abmahnungen jeglicher Art zur Verfügung.

Wir vertreten bundesweit!

Auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder www.kanzlei-abmahnung.com finden Sie neben einer Gegnerliste, die einen Teil unserer Gegner im Bereich des Filesharings aufzeigt, weitere hilfreiche Informationen rund um das Filesharing und die Abmahnung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


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