Abmahnung der Kanzlei von Appen | Jens im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. wegen Markenrecht

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Hamburg im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e. V. zur Prüfung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist die mutmaßliche Verletzung von Markenrechten an der Marke „1. FSV Mainz 05“ bzw. an dem gleichlautenden Unternehmenskennzeichen.

In der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, es seien beim Anbieten von Fußmatten im Internet durch die Verwendung der Wortfolge „Mainz Fans Fußmatte“ Rechte an der Marke „1. FSV Mainz 05“ verletzt worden.

Abmahnung des FSV Mainz – welche Forderungen werden gestellt?

Folgende Forderungen werden im Namen des 1. FSV Mainz 5 e. V. geltend gemacht: 

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Art, Dauer und den Umfang der angeblichen Verletzungshandlungen
  • Zahlung von Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswerts von 50.000,00 € – gefordert werden konkret Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 €.

Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine solche Abmahnung erhalten hat?

Zunächst ist dringend davon abzuraten, die Forderungen abmahnender Rechtsanwälte in ähnlich gelagerten Fällen ungeprüft zu erfüllen. Durch die ungeprüfte und unveränderte Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung können schnell Tatsachen gesetzt sein, die nachträglich nicht mehr zu ändern sind. Zunächst wäre zu prüfen, ob die in Rede stehenden Ansprüche überhaupt zu Recht geltend gemacht werden. Nicht selten lassen sich zudem, selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach berechtigt sind, Unterlassungserklärungen deutlich zurückhaltender formulieren als von abmahnenden Kanzleien vorformuliert. Auch sollte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung unbedingt feststehen, dass die zu unterlassende Handlung nicht möglicherweise noch andauert; andernfalls drohen schnell hohe Vertragsstrafen.

Ebenso gefährlich jedoch kann es werden, wenn man die Abmahnung ignoriert und die darin gesetzten Fristen ungenutzt verstreichen lässt. Wir empfehlen, sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die verschiedenen Handlungsoptionen sorgfältig und fachkundig zu erörtern.

Wurden auch Sie wegen der mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten durch die von Appen | Jens Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten im Auftrag des 1. FSV Mainz 05 e.V. wegen der Verwendung der Bezeichnung „1. FSV Mainz 05“ abgemahnt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Markenrechts.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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