Abmahnung der Karma 3.0 GmbH durch die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei | Verkauf v. Software-Lizenzen

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Der Abmahner

Die Karma 3.0 GmbH, die online unter anderem digitale Produkte wie Softwarelizenzen in nicht-physischer Form (so genannte „Software-Keys“) vertreibt, ließ durch die JUSDIREKT Rechtsanwaltskanzlei wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Der Vorwurf

Gerügt werden verschiedene Angebote für Keys zu Softwarelizenzen. Der Verbraucher werde bei diesen nicht darauf hingewiesen, dass es sich um Entwicklerlizenzen handele, die nur eine eingeschränkte Lizenz darstellen. Das Angebot ermangele also einer Belehrung über vertragswesentliche Eigenschaften der Ware.

Die Forderung

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, die eine Regelung für Vertragsstrafen enthält, sollen die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.822,95 € (Gegenstandswert: 50.000,00 €) erstattet werden.

Unsere Einschätzung

Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Normen, die beim Verkauf von Softwarelizenzen einschlägig sind, unterlaufen dabei häufig Fehler. Deswegen ist es wichtig, dass die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Fachanwalt modifiziert wird und so die Geltendmachung einer Vertragsstrafe möglichst abgewandt wird.

Unser Rat

Sie sollten nicht voreilig die Zahlung leisten oder die Erklärung abgeben, sondern zunächst Rücksprache mit einem Anwalt halten. Sie sollten auch die Frist nicht verstreichen lassen, um teure gerichtliche Schritte zu vermeiden. Sprechen Sie uns gern an!

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal. Gern helfen wir Ihnen auch im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung.

Ihre Rechtsanwälte Sebastian Günnewig und Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.


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