Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH durch Rechtsanwälte Albrecht Bischoff

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1. Worum geht es?

Uns liegt eine Abmahnung der Knieper Verwaltungs GmbH vor. Diese mahnt über die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff aus Hamburg Urheberrechtsverletzungen an Fotografien des Herrn Folkert Knieper ab, welche in der Regel von der Webseite www.marions-kochbuch.de stammen und Lebensmittel abbilden. Wer auf einer privaten oder gewerblichen Homepage eine oder mehrere der Lichtbilder des Herrn Knieper ohne Lizenzierung benutzt, kann sich Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt sehen.

2. Was wird gefordert?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten? Dann ist anzunehmen, dass die Knieper Verwaltungs GmbH von Ihnen fordert, die weitere Verwendung des Bildes oder der Bilder zu unterlassen und darüber eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Leistung von Schadensersatz wird ebenfalls verlangt. Bei der Urheberrechtsverletzung an einem Bild wird in der Regel ein Gegenstandswert von 6.000 Euro zzgl. des geforderten Schadensersatzes zu Grunde gelegt. Bei einem Wert von bis zu 7.000 Euro betragen die Abmahngebühren 546,50 EUR ohne MwSt. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Nutzungsdauer des Bildes ab und beträgt vorliegend 434,00 Euro.

3. Unsere Empfehlung?

Sind Sie von einer solchen Abmahnung betroffen, melden Sie sich gerne bei uns! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per Fax, E-Mail oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig und alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche Verfahren im Urheberrecht geführt, sodass Sie von unserer Erfahrung profitieren können. Wir prüfen u. a., ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und erstellen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die bestmöglich auch Ihre Interessen wahrt. Des Weiteren raten wir Ihnen:

a. Nehmen Sie selbst keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf!

b. Unterschreiben Sie keine vom Gegner vorgefertigte Unterlassungserklärung!

c. Erteilen Sie noch keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen!

d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen erfahrenen Anwalt beraten.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Urheberrecht gehört auch in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen in diesem Bereich. Wir sichern darüber hinaus auch Ihren Internetauftritt rechtlich ab oder helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Falle einer Verletzung. Auf unserer Kanzlei-Homepage finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht, die beinahe werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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