Abmahnung der Kohlpaintner GmbH durch Rechtsanwälte Wündisch und Werner

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Die Kohlpaintner GmbH hat eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber im Bereich des Vertriebs von Hygieneartikeln abgemahnt.

Der Mitbewerber soll in seinen Angeboten auf der Internethandelsplattform eBay wettbewerbswidrig gehandelt haben, indem er bei seiner Ware keinen Grundpreis angegeben hat.

Bei Geschäften mit Verbrauchern gilt auch für Internethandelsplattformen die Preisangabenverordnung. Dort ist in § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PangV) vorgeschrieben, dass ein Verkäufer, der Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) anzugeben hat.

Es reicht nicht aus, dass der Verbraucher sich den Grundpreis selbst ausrechnen kann.

Dabei ist der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 3 PangV regelmäßig pro Kilogramm, Liter, Kubikmeter, Meter oder Quadratmeter anzugeben. Weitere Varianten sind ebenfalls gesetzlich geregelt.

Der abgemahnte Mitbewerber der Kohlpaintner GmbH soll in seinem Angebot gar keinen Grundpreis angegeben haben, obwohl er in seinem Angebot Ware nach Volumen an Verbraucher verkaufe. Daher sei er verpflichtet gewesen, den Grundpreis pro Mengeneinheit anzugeben.

Aufgrund des wettbewerbswidrigen Verhaltens machte die Kohlpainter GmbH einen Unterlassungsanspruch geltend.

Die Rechtsanwälte Wündisch und Werner aus Chemnitz forderten den Abgemahnten im Namen der Kohlpainter GmbH auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu begleichen. Hierfür wurde ein Gegenstandswert von 10.000,00 € in Ansatz gebracht.

Unsere Empfehlung

  • Ruhe bewahren
  • Keinen Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsanwalt aufnehmen
  • Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung
  • Fristen beachten
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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