Abmahnung der Kosmetik vom Wasserfall GmbH durch die horak Rechtsanwälte

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Uns liegt eine Abmahnung der horak Rechtsanwälte aus Hannover vor, die für die „Kosmetik vom Wasserfall GmbH“ unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten rügen.

Konkret richtete sich der Vorwurf darauf, dass gegen Vorschriften der Kosmetikverordnung verstoßen worden sein soll, die eine Vielzahl von Vorschriften bereithält. Weiter werden Verstöße gegen die Lebensmittelkennzeichnungs- und Lebensmittelinformationsverordnung vorgeworfen.

Die Kosmetik vom Wasserfall GmbH verlangt die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung, Auskunft über den Umfang der gerügten Handlungen sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 20.000,00 EUR (entspr. 1171,67 EUR brutto). Angesichts des Auskunftsverlangens steht zu erwarten, dass zusätzlich noch eine Schadenersatzforderung vorbereitet wird.

Sollten Sie eine solche wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, suchen Sie sich einen entsprechend fachkundigen Rechtsanwalt. Mit Blick auf die Abmahnung hat dieser zu prüfen, ob die Vorwürfe in Grund und Höhe überhaupt berechtigt sind; ggf. sollte insbesondere das Unterlassungsversprechen modifiziert werden.

Darüber hinaus lohnt bei solchen Verstößen die Beauftragung eines versierten Anwaltes zur Durchsicht und Prüfung der eigenen Angebote auf weitere, ähnliche Fehler, um keine weiteren Schreiben dieser Art zu riskieren.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie auch unsere Fachanwaltschaften nachweisen. Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.


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