Abmahnung der Maju Digital GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Michael Hanke wegen Widerrufsbelehrung

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Die Abmahner

Die Maju Digital GmbH & Co. KG (Geschäftsführer: Marius Hanke, Sitz: Champagnolestr. 17, 78244 Gottmadingen), die auf verschiedenen Online-Plattformen Handyzubehör verkauft, vertreten durch Rechtsanwalt Michael Hanke (Sitz in 78224 Singen)

Vorwurf

Gerügt wird das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung gegenüber verschiedenen anderen Anbietern von Handyzubehör auf der Internet-Plattform ebay unter Verweis auf die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte. 

Forderung

Die Maju Digital GmbH & Co. KG fordert über Ihren Rechtsbeistand Rechtsanwalt Michael Hanke die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und macht Rechtsanwaltskosten in Höhe von 578,00 € geltend. 

Unsere Einschätzung

Eine Belehrung über das Widerrufsrecht durch gewerbliche Händler hat in einer für den Verbraucher klaren und unmissverständlichen Weise zu erfolgen. Widersprüchliche oder fehlende Angaben stellen einen Wettbewerbsverstoß dar. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Angaben in der Widerrufsbelehrung fehlen oder missverständlich sind.

Nach unserer Erfahrung erfolgen in diesem Gebiet leider häufig Fehler. 

Unser Rat

Achten Sie darauf, hinsichtlich der gesetzlichen Informationspflichten an allen Stellen fehlerfreie, einheitliche und klare Informationen zu geben. Es sollten keine unterschiedlichen Versionen von Pflichtinformationen auffindbar sein.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Vermeiden Sie, dass infolge einer fehlenden Reaktion auf die Abmahnung kostspielige gerichtliche Maßnahmen gegen Sie ergehen. Gehen Sie auf die Forderungen jedoch auch nicht ein, ohne dass diese zuvor zu ihren Gunsten modifiziert wurden – Sie laufen sonst Gefahr sich zu weitrechend zu verpflichten. Es besteht die Gefahr der Vertragsstrafenfalle. Lassen Sie sich diesbezüglich qualifiziert beraten!

Reagieren Sie in jedem Fall auf die Abmahnung, um die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen bezüglich dieser Abmahnung gerne mit einer kostenfreien Ersteinschätzung des Sachverhalts!

Für Ihre Fragen im akuten Fall wie auch bei konkretem Interesse kontaktieren Sie einfach unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten und unserem Upload-Formular finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfe-Portal: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

Upload-Formular: www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch. Eine Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenfrei.

Stand der Bearbeitung: 08/2018

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie auch in unserem Rechtsblog auf www.e-commerce-kanzlei.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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