Abmahnung der Marke "Tommy Hilfiger" durch Rechtsanwalt Masberg

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Derzeit mahnt das gut bekannte Modeunternehmen Tommy Hilfiger durch das Tochterunternehmen Tommy Hilfiger Europe B.V. aufgrund einer vermeintlich unbefugten Verwendung ihrer eingetragenen Marken ab.

In der Abmahnung behauptet Rechtsanwalt Axel Masberg, er habe bei einem Testkauf ein Herren-Poloshirt mit dem Kennzeichen „Tommy Hilfiger“ erworben und festgestellt, dass es sich bei der von unserem Mandanten angebotenen Ware um eine Fälschung handelt.

Da es sich um eine Fälschung handelte, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin in den Verkehr gebracht worden sei, liege eine Markenrechtsverletzung vor. Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie Herausgabeansprüche von noch im Besitz unseres Mandanten befindlichen Waren geltend gemacht, sowie Schadensersatzansprüche, zu denen insbesondere die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu zählen sind.

Haben Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung erhalten? In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben und zurückschicken, da dies von Abmahner nicht selten als Schuldanerkenntnis gewertet wird – und zudem weiter formuliert ist, als dies zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr tatsächlich erforderlich ist. Zahlungen sollten nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.

Wie können Sie auf die „Tommy Hilfiger”-Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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