Abmahnung der Nobilis Group GmbH (Marken „Aventus“, „Creed“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Seit längerer Zeit vertreten wir Mandanten, welche Abmahnungen der Nobilis Group GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben. Auch derzeit liegt uns ein solcher Fall zur Vertretung des Abgemahnten vor. Dem Abgemahnten wird ein vermeintlich rechtsverletzender Vertrieb von sogenannten Duftzwillingen vorgeworfen. Oftmals werden Auflistungen von Düften beanstandet und darin Verstöße gegen Marken- und Wettbewerbsrecht gesehen.  Insbesondere solle der Abgemahnte mit einer Nachahmungsbehauptung in unlauterer Weise vergleichend geworben haben. Hinsichtlich der vermeintlich verletzten Marken „Creed“ und „Aventus“ behauptet die Nobilis Group GmbH, von dem jeweiligen Markeninhaber berechtigt zu sein, Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen.

Vorab: 

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Nobilis Group GmbH und Lubberger Lehment zugestellt? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir verfügen über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz und haben eine langjährige Erfahrung im Marken- und Wettbewerbsrecht. Auch die Gegenseite kennen wir bereits sehr genau. Sie können uns die Unterlagen am besten zunächst per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zukommen lassen und Ihre Rufnummer mitteilen. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.

Welche Forderungen lässt die Nobilis Group GmbH durch die Kanzlei Lubberger Lehment stellen?

Die Nobilis Group GmbH fordert die Unterlassung des vermeintlich rechtsverletzenden Verhaltens und verlangt hierzu die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine sehr umfangreiche –von der Gegenseite vorformulierte- Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Die Kanzlei Lubberger Lehment macht für die Nobilis Group GmbH zudem einen Auskunftsanspruch geltend. Es werden Informationen über Vorlieferanten, den Umfang des Vertriebes sowie Ein- und Verkaufspreise gefordert. Eine Schadensersatzpflicht soll dem Grunde nach anerkannt werden. Üblicherweise wird die Höhe von der Nobilis Group GmbH nach Erteilung der Auskunft beziffert. Überdies wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 150.000 € geltend gemacht.

Verhaltenstipps bei Erhalt einer solchen Abmahnung

Abgemahnte sollten zügig und durchdacht agieren. Abzuraten ist davon, die Sache vermeintlich „auszusitzen“ und nicht zu reagieren. Dies kann erhebliche negative finanzielle Folgen, bspw. durch eine gerichtliche Inanspruchnahme, haben. Angesichts der umfangreichen Forderungen ist es vielmehr ratsam, zeitnah rechtliche Hilfe einzuholen, um professionell zu reagieren. Keinesfalls sollte die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung, Beratung und Modifikation unterzeichnet oder gar „auf eigene Faust“ eine Erklärung formuliert werden. Denn die Folgen der Abgabe einer solchen Erklärung sind weitreichend, die Bindungswirkung enorm. Im Falle eines Verstoßes könnte die Nobilis Group GmbH dann eine erhebliche, häufig mindestens vierstellige, Vertragsstrafe geltend machen. Da dem Abgemahnten die Pflichten, welche mit einer solchen Erklärung einhergehen, in der Regel nicht hinreichend bekannt sind, wäre ein Verstoß gleichsam vorprogrammiert.  Überdies liegen die behaupteten Rechtsverletzungen nicht immer so glasklar vor, wie es scheint. Eine rechtliche Überprüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, bestenfalls einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, ist daher aus vielerlei Gründen sinnvoll.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts sowie über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Wir für Sie:

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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