Abmahnung der Oktano GmbH durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari

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1. Was ist passiert?

Rechtsanwalt Yussof Sarwari mahnt für die Oktano GmbH wegen des illegalen Down- und Uploads eines Pornofilms ab und fordert u. a. die Zahlung von Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren.

2. Was wird gefordert?

Bei Werken, die ohne Einwilligung des Rechteinhabers angeboten werden, können Abmahnkanzleien im Auftrag des Rechteinhabers gerichtlich die IP-Adressen der Nutzer ermitteln und mit daraus folgender Auskunft den jeweiligen Anschlussinhaber abmahnen. Dies gilt auch für pornografische Werke.

Im vorliegenden Fall werden die Abgabe einer „angemessenen und strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ gefordert und fiktive Lizenzkosten in Höhe von 600,00 EUR. Darüber hinaus wird vom Abgemahnten gefordert, dass er das betreffende Filmwerk von seinem Computer endgültig entfernt, dieses nicht mehr in Peer-to-Peer-Netzwerken zum Download zugänglich macht und auf sämtlichen Datenträgern vernichtet.

3. Was können Sie tun?

Die einer Abmahnung häufig beiliegende vorbereitete Unterlassungserklärung sollten Sie ohne vorherigen rechtsanwaltlichen Rat nicht abgeben. Im Fall eines Verstoßes, der nicht einmal auf Ihr eigenes Verhalten zurückzuführen sein muss, droht Ihnen die Zahlung einer Vertragsstrafe, die je nach Unterlassungserklärung mehrere tausend Euro betragen kann, bei mehreren Filmwerken können sogar mehrere dieser Vertragsstrafen anfallen. Unsere Kanzlei hat sich im Urheberrecht für einen Mandanten u. a. mit einer Gesamtvertragsstrafe von 127.500 EUR befassen müssen. Dies sollte Ihnen nicht passieren.

Ebenso sollten Sie die geforderten Gesamtkosten nicht ohne fachanwaltliche Beratung bezahlen oder der Okano GmbH oder Rechtsanwalt Sarwari irgendwelche Auskünfte erteilen, ohne vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben.

Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit tätig und haben in über 10 Jahren zahlreiche urheberrechtliche Verfahren geführt.

4. Warum wir?

Das Urheberrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“, aber auch zum „Informationstechnologierecht“ (IT-Recht). Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert und ist Fachanwalt für IT-Recht. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Urheberrecht und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Auf unserer Kanzleisite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die nahezu werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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