Abmahnung der PB-ViGoods GmbH von ANKA-Rechtsanwälte wegen Jugendschutz bei Amazon bei E-Zigaretten mit FBA Versand
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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH von ANKA-Rechtsanwälte wegen Verstoß gegen den Jugendschutz bei Amazon bei E-Zigaretten zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.
Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Bei dem Verkauf von E-Zigaretten über das Internet müssen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Es gelten die gleichen Vorgaben gemäß § 10 Jugendschutzgesetz wie für Tabakwaren und nikotinhaltige Erzeugnisse. Insbesondere umfasst sind elektronische Zigaretten oder elektronische Schischas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden sowie für deren Behältnisse.
Gemäß § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz ist ein Versandhandel nur dann zulässig, wenn durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt wird, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. In der Praxis erfolgt dies durch eine Versandform, die gewährleistet, dass der Postzusteller die Volljährigkeit des Empfängers überprüft, z.B. über eine sogenannte „Alterssichtprüfung“.
In der Abmahnung wird gerügt, dass über Amazon ein E-Zigaretten Produkt versandt wurde, ohne Alterssichtprüfung.
Seller bei Amazon können Produkte entweder selbst versenden oder über Amazon FBA. Bei einem FBA-Versand versendet Amazon die Produkte für den Verkäufer. Bei Amazon ist es möglich, dass auch bei einem FBA-Versand eine Alterssichtprüfung vorgenommen wird. Notwendig ist bei den Angeboten eine spezielle Einstellung. Zudem können dadurch ggf. Zusatzkosten enstehen.
In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass Seller, die sich nicht an die Vorgaben des Versandes mit Alterssichtprüfung halten, erhebliche Versandkosten sparen, was einen wirtschaftlichen Vorteil darstellt.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner Abmahnkosten geltend gemacht.
Meine Einschätzung:
Der Versand von E-Zigaretten, Zubehör oder Behältnissen ohne dass gewährleistet ist, dass nur volljährige Empfänger die Ware entgegennehmen können, ist wettbewerbswidrig.
Wie üblich wird in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Es sollte daher sehr sorgfältig geklärt werden, warum es zu dem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kam und wie in Zukunft gewährleistet werden kann, dass sich dies bei dem Versand entsprechender Produkte nicht wiederholt.
Problem: FBA-Versand bei Amazon
Insbesondere bei einem Versand über Amazon FBA kann dies ggf. Probleme aufwerfen: Nach meinem Eindruck kann ein Seller, der bei Amazon FBA nutzt, nicht zwangsläufig erkennen, ob Amazon das Produkt mit Alterssichtprüfung versendet. Bei der Anlage der ASIN kann eine entsprechende Einstellung vorgenommen werden. Seller haben jedoch häufig keine Möglichkeit, auf die Gestaltung der ASIN Einfluss zu nehmen oder diese später abzuändern.
Diese Gestaltung kann weit reichende Probleme aufwerfen, für Verkäufer, die bei Amazon Produkte verkaufen, bei denen eine Alterssichtprüfung notwendig ist.
Siehe:
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH wegen Jugendschutz bei Amazon erhalten?
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- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
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Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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