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Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co.KG (Inhaltsstoffe LILIAL und LYRAL)

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Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co.KG durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ich vertrete aktuell mehrere Mandanten in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber der Primis SFF Handels GmbH & Co.KG. Der heutige Ratgaberartikel beschäftigt sich mit einer Abmahnung wegen unlauteren Handelns im Bereich des Vertriebs von Kosmetik.

Meiner Mandantschaft wird im Rahmen des Vertriebs von Kosmetikprodukten vorgeworfen, dass ein von Ihr vertriebenes Produkt die Inhaltsstoffe „Lilial“ und „Lyral“ enthält. Die synthetischen Duftstoffe Lilial (Butylphenyl Methylypropional) und Hydroxyisohexyl 3-Cyclohexene Carboxaldehyde (Lyral) gehören zu einer Reihe von Inhaltsstoffen, für die ein Vertriebsverbot besteht. Gem. Art. 15 Abs., 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 und Anhang der Verordnung (EU) 2021/1902 dürfen Produkte mit diesen Inhaltsstoffen nicht mehr vertrieben werden.

Laut der Abmahnung habe eine gutachterliche Überprüfung ergeben, dass das bemängelte Produkt die verbotenen Inhaltsstoffe enthält.

FORDERUJNGEN:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von von 1.375,88 EUR (Streitwert 25.000,00 EUR)
  • Zahlung von Gutachterkosten in Höhe von 580,00€

ACHTUNG!

Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält eine feste Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR. Unterzeichnen Sie diese auf keinen Fall, sondern lassen sich vorab durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten.

Sollte der Vorwurf in der Sache zutreffen, ist es von entscheidender Bedeutung die „Risiken“ einer Unterlassungserklärung abzuwägen. In der Regel ist es für einen abgemahnten Händler bereits enorm schwierig sicherzustellen, dass keine weiteren Produkte im eigenen Sortiment die verbotenen Inhaltsstoffe enthalten. Je größer das Kosmetiksortiment, umso höher die Gefahr eine Vertragsstrafe zu kassieren. Auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Verbotes (Einstweiligen Verfügung/ Urteil) sollte in Erwägung gezogen werden. Erfahrungsgemäß lassen sich außergerichtliche Lösungen finden.


Tipps vom Fachanwalt:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz

Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de


T +49 (0)211.69155122 | F +49 (0)211.69155111 | E-Mail info@dregeriplegal.de  | Internet www.dregeriplegal.de




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