Abmahnung der Rechtsanwälte Estel & Feise im Auftrag der Frau Simone Sommer

  • 2 Minuten Lesezeit

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Haben Sie ebenso wie einer unserer Mandanten aktuell eine Abmahnung der Berliner Rechtsanwälte Estel & Feise im Auftrag der Frau Simone Sommer, handelnd unter „Bau- und Industrietechnik Sommer“ erhalten? Wir verteidigen aktuell in einem derartigen Fall.

Vorwürfe der Abmahnung

  • Irreführende Identitätsangabe

Diese liege deshalb vor, weil im Impressum unserer Mandantschaft eine andere Gesellschaftsform angegeben sei als in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Mandantschaft.

  • Fehlende Registerangabe

Des Weiteren würden im Impressum die Angaben zur Registernummer und dem Registergericht fehlen. Die Verpflichtung zur Angabe dieser Daten folge aus § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1358,86 €

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. Vielmehr sollte sie durch einen auf das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Fachanwalt überprüft werden und sodann ggf. – wenn die gerügten Verstöße tatsächlich vorliegen – eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Handeln Sie daher nicht auf eigene Faust, im schlimmsten Fall würden Sie sodann gerichtliche Schritte riskieren.

Unser Rat

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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