Abmahnung der reFX Audio Software Inc. wg Filesharing „ReFx Nexus 2“ - Kanzlei WeSaveYourCopyrights

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Die reFX Audio Software Inc. mahnt vertreten durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights wegen (angeblich) illegalem Downloads (Filesharing) der Software „Refx Nexus 2“ urheberrechtlich ab.

Zum Hintergrund

Die reFX Audio Software Inc. hält u.a. die Urheberrechte an der Audio Software (Software-Synthesizer) ReFx Nexus 2“. 

Betroffenen wird vorgeworfen, diese Software illegal in einer Tauschbörse heruntergeladen bzw. zum Upload angeboten zu haben (Filesharing). 

Gefordert wird binnen Frist die Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. 

Zudem wird ein Schadensersatz ausgehend von einer branchenüblichen Lizenzvergütung verlangt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung will die Gegenseite mindestens einen Betrag i.H.v. 6.000,- Euro geltend machen.  Hinzukommt die Zahlung von Anwaltsgebühren ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 60.000,- Euro. Insgesamt wird ein Betrag i.H.v. 7.752,90 Euro verlangt. 

Als Vergleichsvorschlag wird die außergerichtliche Zahlung i.H.v. 3.000,- Euro + Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung angeboten. 

Unser Rat

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Gehen Sie keinesfalls vorschnell auf das Vergleichsangebot ein und unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da derartige vorformulierte Erklärungen oftmals zu weit gefasst sind und bei jedem zukünftigen Verstoß gegen die Verpflichtung in der Erklärung die Zahlung einer hohen Vertragsstrafe an die Firma droht. Zudem kann dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden und eine Rückwirkung droht obendrein.

Ignorieren Sie hingegen, so die Forderung drohen gerichtliche Schritte z.B. durch Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Es gilt also kurzfristig zu handeln!

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen. Hier ist entscheidend zu prüfen, ob Ihnen als "Täter" oder Anschlussinhaber der Verstoß tatsächlich vorzuwerfen ist. Eventuell scheidet eine Haftung aus, wenn beispielsweise minderjährige Kinder für den Download in Frage kommen oder anderweitige Umstände gegeben sind. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung! 

Sollten sich der Vorwurf bewahrheiten, so bleibt zu prüfen, ob lediglich eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. 

Auch die geltend gemachten Gebühren dürften zu überprüfen und können gegebenenfalls zu reduzieren sein.

Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

 

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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