Abmahnung der RKA Rechtsanwälte: Payday 3 des Unternehmens PLAION GmbH - ​Vorwurf Filesharing

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RKA Rechtsanwälte Abmahnung: Payday 3 durch PLAION GmbH im Fokus

12. März 2024 - Lesezeit: 2 Minuten

Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte hat erneut im Auftrag der PLAION GmbH mehrere Abmahnungen verschickt, diesmal bezogen auf das Computerspiel "Payday 3". Wir möchten in diesem Artikel genauer auf eine dieser Abmahnungen eingehen und die wichtigsten Punkte für Betroffene zusammenfassen.


Vorwürfe in der Abmahnung der RKA Rechtsanwälte und PLAION GmbH wegen Payday 3:

Der Empfänger wird beschuldigt, über seinen Internetanschluss eine Datei des Computerspiels "Payday 3" zu einem bestimmten Zeitpunkt im Internet bereitgestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die PLAION GmbH aus Höfen, Österreich, soll - so der Wortlaut in der Abmahnung - weltweit exklusive Nutzungs- und Verwertungsrechte an "Payday 3", erworben von der Firma New Starbreeze Publishing AB, besitzen.

Nach Ermittlungen und einem vorangegangenen Auskunftsverfahren hat der Internetdienstleister den Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber identifiziert. Die RKA Rechtsanwälte behaupten, dass das öffentliche Zugänglichmachen der Datei eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wegen der Täterschaftsvermutung des Anschlussinhabers soll dieser gegenüber der PLAION GmbH auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Kostenerstattung und Löschung haften.


Forderungen in der Abmahnung der RKA Rechtsanwälte und PLAION GmbH wegen Payday 3:

Die Kanzlei RKA betont die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers und fordert den Empfänger auf, etwaige Drittbeteiligungen ernsthaft vorzutragen. Des Weiteren wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der PLAION GmbH verlangt, wobei ein Musterformular beigefügt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Erklärung über die spezifische Verletzungsform hinausgeht.

Die Abmahnung schlägt einen Vergleich vor, der die Abgabe einer Unterlassungserklärung, eine Zahlung von €2.200,00 sowie die Löschung der Datei beinhaltet. Nach Erfüllung dieser Bedingungen betrachtet die PLAION GmbH die Urheberrechtsverletzung als erledigt.


Soforthilfe von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht bei Abmahnung der RKA Rechtsanwälte und PLAION GmbH wegen Payday 3

Die Kanzlei RKA und die PLAION GmbH sind bekannt dafür, ihre Forderungen auch gerichtlich durchzusetzen. Bei ausbleibender außergerichtlicher Lösung entstehen zusätzliche Kosten. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Fachanwaltskanzlei, die sich auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert hat, eine angemessene Reaktion auf das Schreiben.

Unsere Kanzlei bietet an, die Betroffenen gegenüber den RKA Rechtsanwälten wegen der Forderungen der PLAION GmbH zu vertreten. Durch ihre langjährige Erfahrung kennen sie die Vorgehensweisen der Kanzlei RKA und können angemessen darauf reagieren. Die Kosten für ihre Dienstleistung werden transparent in Form einer festen Pauschale angegeben.

Die Kanzlei kann telefonisch unter 040 - 411 67 625 oder per E-Mail unter info@rieck-partner.de kontaktiert werden. Betroffene können die Abmahnung unverbindlich per E-Mail zusenden und erhalten daraufhin eine zeitnahe Rückmeldung!

Foto(s): O. Eiben

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