Abmahnung der RuhrKanzlei für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

  • 4 Minuten Lesezeit

Abmahnung der RuhrKanzlei für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA mit Vorwurf Inserat einer Eintrittskarte bei auf der Plattform „eBay Kleinanzeigen“: Erneut erreichte uns dieser Tage ein Schreiben der RuhrKanzlei, die im Namen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) jemanden abmahnt, der angeblich bei „eBay Kleinanzeigen“ eine Eintrittskarte für ein BVB-Heimspiel inseriert hat. Uns liegen regelmäßig solche Abmahnungen vor.

Der BVB ist in viele juristische Personen unterteilt. Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist insbesondere vor allem für alles, was mit dem Spielbetrieb der Profimannschaft von Borussia Dortmund zutun hat verantwortlich. So veranstaltet die KgaA die Spiele der Bundesliga- und Drittligamannschaft des BVB. Sie agiert zu diesem Zweck auch als Verkäuferin von Eintritts- und Dauerkarten für das Westfalenstadion.

Die Abmahnenden behaupten nun, dass der Empfänger der Abmahnung auf der Internetseite  „eBay Kleinanzeigen“ eine Eintrittskarte für das Bundesligatoppspiel gegen den FC Bayern München angeboten haben. Man sei wegen der Covid-19-Pandemie besonders bestrebt, den Schwarzhandel mit Eintrittskarten zu unterbinden.

Anwälte von RuhrKanzlei äußern die Ansicht, der Abgemahnte habe das Ticket unberechtigt angeboten. Denn nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) und Sonder-ATGB von Borussia Dortmund sei es grundsätzlich verboten, Eintrittskarten im Internet auf Seiten wie Ebay, Ebay-Kleinanzeigen oder Facebook sowie auf kommerziellen nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen wie etwa viagogo, seatwave oder StubHub zum Kauf anzubieten und zu verkaufen.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass ein sogenannter Anscheinsbeweis bestünde, dass der Abgemahnte für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Anscheinsbeweis ist ein Begriff aus dem Zivilprozess. Ein Anscheinsbeweis erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze von einer bewiesenen Tatsache Schlüsse auf eine zu beweisende Tatsache zu ziehen.

Rechtlich ist seit langem umstritten, ob ein Verbot, Eintrittskarten weiterzuverkaufen überhaupt zulässig ist. Dennoch kommt es regelmäßig zu Abmahnungen von Sportvereinen wie Borussia Dortmund oder Konzertveranstaltern wegen Verkaufsangeboten im Internet  (zu überhöhten Preisen).

Kostenlose Ersteinschätzung:

Ist Ihnen eine vergleichbare Abmahnung, der RuhrKanzlei für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA oder eine Abmahnung für einen anderen Veranstalter zugegangen, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat einholen. In der Regel scheuen die Veranstalter sich nicht davor, die Abgemahnten zu verklagen, wenn die behaupteten Ansprüche nicht erfüllt werden. Wer glaubt, dass sich eine Abmahnung durch Ignorieren erledigt, irrt also meistens. Die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Die Kanzlei nimmt  Mandate aus der ganzen Bundesrepublik an. Mit modernen Kommunikationsmitteln spielt eine räumliche Distanz keine Rolle. Durch jahrelange Tätigkeiten auf den Gebieten Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht hat sich zudem eine große Erfahrung mit Abmahnungen in diesen Bereichen entwickelt. 

Sie erreichen die Kanzlei telefonisch unter 0251 20 86 80 30 oder per E-Mail an info@wd-recht.de

Die für Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA geltend gemachten Ansprüche:

Für BVB fordert die RuhrKanzlei durch den Unterzeichner Ulf Haumann, LL.M:

  • Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten der RuhrKanzlei
  • Zahlung einer Vertragsstrafe, die sich aus Ziffer 11 ATGB des BVB ergibt
  • Eine Auskunft darüber ob, wann, welche und wie viele Tickets zu welchen Preisen und Zeitpunkten an wen weiterveräußert wurden

Was ist die angebrachte Reaktion auf eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Die Abmahnenden setzen zur Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche eine Frist von zwei Wochen. In Abmahnungen gesetzte Fristen sollten nicht unbeachtet bleiben. Denn ein  Verstreichenlassen kann sich negativ auf die Position des Abgemahnten auswirken. Auch in der uns vorliegenden Abmahnung droht die Gegenseite mit Erhebung einer Klage, sollte der Abgemahnte die Ansprüche nicht erfüllen. Ein Gerichtsverfahren verursacht weitere Kosten, die normalerweise von der unterlegenden Partei zu tragen sind. Ein Klageverfahren sollte also wenn möglich verhindert werden.

Auch ist davon abzuraten, selbst mit den Anwälten auf der Gegenseite oder sogar deren Mandanten Kontakt aufzunehmen. Abgemahnte sollten sich lieber so früh wie möglich mit einem auf das Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen und erst nach Rücksprache weitere Schritte tätigen. Von einer voreiligen Zahlung oder Unterzeichnung der zugesandten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist abzuraten. 

Was sollten Abgemahnte beachten?

  • Ruhe bewahren
  • Fristen im Auge behalten
  • Weder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite noch übereilte Zahlungen 
  • Die von den gegnerischen Anwälten zugesandte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Rat eines spezialisierten Anwalts suchen

Aufgrund unzähliger Mandate in dem Bereich, haben die Rechtsanwälte von Dr. Wallscheid und Drouven eine große Expertise mit Abmahnungen. Mandanten profitieren von diesem Wissen. Denn oft sind die Rechtsfragen und sogar die Anwälte und Mandanten der Gegenseite aus früheren Verfahren bekannt.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Experten

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Abgemahnten eine  unverbindliche und vor allem kostenlose Ersteinschätzung. Dazu können Abgemahnte die Kanzlei unter 02 51 20 86 80 30 erreichen. Am effektivsten kann die Anfrage bearbeitet werden, wenn zuvor per E-Mail an info@wd-recht.de die Abmahnung und die Telefonnummer des Abgemahnten zugesandt wird. Zu diesem Zweck steht auch das  Abmahn-Direkthilfeformular zur Verfügung. Die Rechtsanwälte werden sich dann für die kostenlose Ersteinschätzung melden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema