Abmahnung der S. Rechtsanwälte für die Argus TM UG

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns wurde eine weitere Abmahnung des Rechtsanwalt S. vorgelegt. Im konkreten Fall wird für die Argus TM UG eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Gegenstand der Abmahnung ist § 8 AltÖlV. Die S. Rechtsanwälte mahnen derzeit vielfach Wettbewerbsverstöße sowie Markenverstöße im Internet ab.

Betroffenen, die eine Abmahnung der Rechtsanwälte S. für die Argus TM UG erhalten haben, ist anzuraten, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde, kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen des Urheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen. Wir vertreten Sie bundesweit. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und - abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs - kostenlos.

Autor: Rechtsanwalt Oliver Wallscheid


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema