Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei 24IP Law Group – "Mensch ärgere dich nicht"

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1. Was ist passiert?

Aktuell wird immer wieder über Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH berichtet, welche wegen Markenverletzungen gegen z.B. Onlinehändler vorgehen. Auf dieses Unternehmen sind im Bereich Spielwaren Marken wie "Mensch ärgere dich nicht", "KNIFFEL" oder "Stadt, Land, Fluß" registriert. Nutzt jemand unberechtigt diese Marken, geht die Schmidt Spiele GmbH - derzeit mithilfe der Rechtsanwälte der Kanzlei 24IP Law Group - dagegen vor.

2. Was fordert die Schmidt Spiele GmbH?

Für die Firma Schmidt Spiele GmbH werden Unterlassungs-, Auskunfts- und häufig auch Vernichtungsansprüche geltend gemacht. Der Streitwert einer solchen Abmahnung kann z. B. 100.000 Euro betragen, was einen Kostenerstattungsanspruch der Abmahnerin in Höhe von 1.973,90 Euro zzgl. MwSt. auslöst. Eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung wird in der Regel vorgefertigt.

3. Was tun?

Sind Sie auch von einer solchen Abmahnung betroffen oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Wir haben Erfahrung mit dem Vorwurf der rechtswidrigen Nutzung bekannter Marken. Rufen Sie uns gerne an! Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenfrei. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen ganz einfach per E-Mail, per Fax oder per Post (vgl. unsere Kontaktdaten auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche marken- und wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt. Schauen Sie sich auch die Gegnerliste auf unserer Kanzleiseite an: Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

Übereilen Sie nichts und befolgen Sie bis zu einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung am besten folgende 4 Regeln:

a. Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärungen ab, erteilen Sie keine Auskünfte und leisten Sie noch keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem zu einem Thema mit Bezügen zum Gewerblichen Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Verkaufsauftritts in einem Onlineshop oder auf einer Handelsplattform. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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