Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. über die Kanzlei DORNKAMP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zum Vorgehen der Verbraucherzentrale gegen Wettbewerbsverstöße:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist nur einer der bundesweit tätigen Vereine der Verbraucherzentralen. Die nachfolgend aufgeführten Vereine sind allesamt in die beim Bundesamt für Justiz geführte Liste der qualifizierten Verbraucherverbände gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eingetragen und damit befugt, wegen Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze eine Abmahnung auszusprechen (Abruf der Liste über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz: 03.04.2024; Stand der Liste zum Zeitpunkt des Abrufs: 04.01.2024):

Zu der mir vorliegenden Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.:

In der mir vorliegenden Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. geht es um verschiedene Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften in einem Internetshop.

Das abgemahnte Unternehmen wird aufgefordert, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Zu der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass das abgemahnte Unternehmen diese Erklärung nicht verwenden muss, sondern sich auch einer Formulierung bedienen könne, mit der ebenfalls die Wiederholungsgefahr vollumfänglich beseitigt wird. Ergänzend wird sodann jedoch auch darauf aufmerksam gemacht, dass nach der Rechtsprechung nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geeignet ist, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass das abgemahnte Unternehmen zur Erstattung der Abmahnpauschale verpflichtet sei. Die entsprechenden Kosten werden mit einem Betrag i.H.v. 243,51 Euro beziffert.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Verbraucherzentrale sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Die Kosten der Abmahnung sind zwar relativ gering. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kann jedoch sehr weitreichend sein, zumal die Unterlassungsverpflichtungen nach der Rechtsprechung auch im Kern gleichartige Abwandlungen umfassen, in denen das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (sogenannte kerngleiche Verletzungsfälle).

Meine Empfehlungen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. über die Kanzlei DORNKAMP erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

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