Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Warner Bros. Entertainment: Film Shaft

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Filesharing: Waldorf Frommer mahnt für u. a. Warner Bros. Entertainment ab (Actionkomödie Shaft)

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht derzeit gegen Filesharing-Fälle betreffend den Film „Shaft“ für diverse Rechteinhaber des Films, wie Warner Bros. Entertainment GmbH, Universal Musik GmbH, Sony Music Entertainment Germany GmbH etc., vor.

Seit diesem Jahr gibt es eine Neuauflage bzw. Fortsetzung der beliebten US-amerikanischen Actionkomödie „Shaft“. Dieser neue Streifen wird derzeit auf diversen Filesharing-Plattformen angeboten und zahlreiche Filmfreunde könnten sich nun nach einem unbedarften Download einer derartigen Abmahnung gegenübersehen. 

Der Vorwurf

Dem Betroffenen wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer ein rechtswidriger Download bzw. das rechtswidrige Anbieten des Films vorgeworfen (Filesharing). Es wird die sofortige Löschung der Daten verlangt sowie vorliegend die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 700,- Euro und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,- Euro.

Zugleich wird der Betroffene aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung binnen einer Frist abzugeben. 

Unsere Einschätzung

In derartigen Filesharing-Fällen ist zunächst zu prüfen, ob der Betroffene überhaupt Verantwortlicher ist, ob er also Täter oder Störer ist. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch selbst, so können auch Freunde, Verwandte, Kinder den Internetanschluss (illegal) für einen Download genutzt haben. 

Hier bedarf es einer umfassenden Prüfung. Die Rechtsprechung zu derartigen Filesharing-Fällen ist vielschichtig und für einen juristischen Laien schwer zu durchschauen.

Geben Sie also keinesfalls die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft ab, da diese ein abstraktes Schuldanerkenntnis darstellt.

Doch sollten Sie die Abmahnung auch nicht einfach ignorieren, da dann gerichtliche Schritte drohen können, was mit weiteren Kosten verbunden ist. 

Hier ist anwaltlicher Rat gefragt!

Wenn Sie nicht als Täter/Störer in Frage kommen, müssen Sie auch überhaupt nicht für ein etwaiges illegales Filesharing haften. Die gesamte Abmahnung ist dann hinfällig. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

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Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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