Abmahnung der Wetega UG durch Rechtsanwalt S. – OS-Plattform

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Eine neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Wetega UG, ausgesprochen durch den Berliner Anwalt S., ist aktuell Gegenstand eines unserer Mandate. Beanstandet wird in der Abmahnung ein fehlender Link zur OS-Plattform (Streitschlichtungsplattform).

Unsere Mandantschaft biete auf eBay Schnullerketten zum Kauf an und stehe daher im konkreten Wettbewerbsverhältnis zur Wetega UG, die Artikel des gleichen Sortiments anbiete. Daher stelle der fehlende Link zur OS-Plattform im Angebot unserer Mandantschaft einen Wettbewerbsverstoß dar, der folgende Ansprüche auslöse:

  • Unterlassungsanspruch gem. § 8 Abs. 1, 3UWG
  • Kostenerstattungsanspruch i.H.v. 281,30€ gem. § 12 Abs. 1 UWG

Wie reagieren?

Ob im Einzelfall der geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Jedoch sollte auch dann nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese ein Schuldeingeständnis darstellt und sich für Sienegativ auswirken kann. Stattdessen sollten Sie die rechtliche Überprüfung Ihrer Angelegenheit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überlassen. Dieser ist auf das Markenrecht spezialisiert und kann Ihnen rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei ist auf das Wettbewerbsrecht hoch spezialisiert. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. 

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles. Diesbezüglich können Sie uns Ihre individuelle Abmahnung gerne per E-Mail zusenden oder Sie rufen uns an.

Weitere Informationen zu Vertragsstrafenforderungen und Abmahnungen finden Sie auf unserer Homepage und unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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