Abmahnung der Wettbewerbszentrale vom 16.06.2015

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Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung des Vereins „Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.“ (‚Wettbewerbszentrale’)vom 16.06.2015 zur Bearbeitung vor.

Bei dem Adressaten der Abmahnung handelt es sich um einen gewerblichen Händler, der über die Internethandelsplattform eBay Sport- und Fitnessnahrung vertreibt.

Im Rahmen der vorgehaltenen Angebote wird dem Adressaten folgendes wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen:

  • Fehlende Grundpreisangabe nach § 2 PAngV
  • Fehlendes Muster- Widerrufsformular

Die Wettbewerbszentrale fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Aufwendungsersatzes in Höhe von 246,10 Euro.

Ratschlag!

Unterzeichnen Sie die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Überprüfung, denn diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem verpflichten Sie sich mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe von 3.000€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung beschriebenen Vorwürfe ab.

Ignorieren Sie die Abmahnung auf keinen Fall, denn erfahrungsgemäß droht der Erlass einer kostenintensiven gerichtlichen Einstweiligen Verfügung.

Immer wieder erleben wir in der anwaltlichen Praxis, dass die vorgehaltenen Rechtstexte (AGB bzw. Widerrufsbelehrung) ebenfalls sog. Wettbewerbsverstöße aufweisen, so dass wir dringend zur anwaltlichen Überprüfung raten, um weiteren Abmahnungen vorzubeugen.

Gerne stehen wir Ihnen für die Überprüfung bzw. Erstellung Ihrer Rechtstexte zur Verfügung.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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