Abmahnung des AGW Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.

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Uns liegt ein weiteres Mal eine Abmahnung des AGW (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.“) aus Düsseldorf vor, welcher unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten am Markt vorwirft.

Was wird angemahnt?

Adressat der Abmahnung ist ein Immobilienmakler. Der AGW erhebt diesem gegenüber den Vorwurf, unter der Internetplattform www.immobilenscout24.de für Immobilen, seine Maklerleistung und sein Unternehmen geworben zu haben, ohne als Diensteanbieter die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG angegeben zu haben. Der AGW ist unserer Kanzlei gut bekannt, wir haben bereits auf dieser Plattform über den Verein berichtet, vgl. unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-agw-arbeitsgemeinschaft-wettbewerb-fuer-den-selbststaendigen-gewerblichen-mittelstand-ev_115197.html

Was fordert der AGW?

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Aufwandsentschädigung des Vereins.

Insbesondere die Abgabe des Unterlassungsversprechens sollte keinesfalls vorschnell geschehen. Zunächst sollte die Bestätigung eines fachkundigen Rechtsanwaltes eingeholt werden, ob tatsächlich der – lediglich behauptete – Rechtsverstoß vorliegt. Ist das der Fall, wäre das anzuratende Vorgehen besprochen werden. Nicht in jedem Fall ist zur Abgabe eines Unterlassungsversprechens zu raten. Soll ein solches Versprechen abgegeben werden, ist es weiter wichtig, mit welchem genauen Inhalt dies geschieht. Das Unterlassungsversprechen begleitet den Abgemahnten wohl in den weit überwiegenden Fällen den Rest seines beruflichen Lebens. Ein Verstoß gegen das Versprechen führt zu einer hohen Vertragsstrafenforderung (durchaus üblich sind 5.000,00 EUR je Verstoß). Vor einer zu sorglosen Behandlung solcher Schreiben kann daher nur gewarnt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch über unsere Webseite herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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