Abmahnung des Herrn Rechtsanwalt Dreger – Dreger IP LEGAL für Marketplace Händler wegen Anhängen

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Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Dreger IP LEGAL aus Düsseldorf für einen Marketplace Händler vorgelegt. Gegenstand der Auseinandersetzung ist das Portal Amazon, auf der Abmahner wie auch unser Mandant einen gewerblichen Amazon-Shop betreiben.

 

Gerügt wird durch Rechtsanwalt Dreger, dass sich der Abgemahnte an ein Angebot des Abmahners angehängt habe. Insoweit wird in der Abmahnung angegeben, dass der Abmahner das streitgegenständliche Angebot originär, mithin als erster, eingestellt habe. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass es für jedes Produkt nur eine ASIN gibt, die der Erst-Einsteller einstellt und sich alle anderen Händler sodann an diese ASIN grundsätzlich anhängen können.

 

Sodann wird in für uns nicht nachvollziehbarer Weise dargestellt, dass durch das Anhängen an die bestehende ASIN-Nummer eine wettbewerbsrechtliche Täuschung über die betriebliche Herkunft herbeigeführt wird. Schließlich wird darauf auch noch verwiesen, dass der Abmahnadressat eine Widerrufsbelehrung auf der Artikelseite, und zwar unter dem Punkt „rechtliche Hinweise“ verwende, die persönliche Angaben des Abmahners enthalten. Aus diesem Grunde sei das wettbewerbswidrige Verhalten nach unserem Verständnis der Abmahnung sodann darin zu sehen, dass das entsprechende Produkt unter einer dem Abmahner ausweisenden Widerrufsbelehrung angeboten werde.

 

Neben dem Umstand, dass die Widerrufsbelehrung veraltete Vorschriften enthält, und daher im Übrigen nach diesseitiger Auffassung selber abmahnfähig wäre, vermögen wir in dem erhobenen Vorwurf keinerlei Verstoß erkennen. Vielmehr dürfte nach diesseitiger Auffassung es sich um einen unzulässigen Versuch einer Monopolisierung handeln, der ggfs. für den Abgemahnten entsprechende Ansprüche auf Unterlassung auslöst.

 

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

 

Wie wir zwischenzeitlich durch Internetrecherchen erfahren durften, dürfte es sich bei der uns für ein Beratungsgespräch vorliegenden Abmahnung nicht um die einzige Abmahnung dieser Art handeln. Wir raten dringend davon ab, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In der uns vorliegenden Abmahnung werden hierbei Kosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € gefordert, mithin ein Betrag in Höhe von 864,66 €. Auch dieser Betrag sollte keinesfalls ungeprüft gezahlt werden.

 

Vielmehr raten wir Ihnen folgende Vorgehensweise an:

 

  1. Bleiben Sie zunächst ruhig.
  2. Beachten Sie die Fristen.
  3. Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, wobei hierbei auch darauf geachtet werden sollte, dass dieser mit den Spezialitäten von Amazon vertraut ist.
  4. Vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.

 

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht insbesondere auf Amazon-Problematiken besonders spezialisiert. Wir haben bereits in der Vergangenheit zahlreiche Amazon-Händler vertreten. Auch vertreten wir ständig Onlinehändler, die auf dem Amazon Marketplace tätig sind. Hierbei verteidigen wir gegen Abmahnungen oder setzen auch wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Ansprüche gegen ihre Mitbewerber nach einer gewissenhaften Überprüfung erfolgreich durch. Auch sind wir Ihnen bei Infringement Meldungen auf Aktiv oder Passivseite behilflich. Soweit Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung oder gar eine Klage durch einen Mitbewerber oder einen Verband erhalten haben, bieten wir Ihnen an, dass Sie uns Ihr Schriftstück zunächst unverbindlich und kostenlos zusenden. Wir nehmen sodann Kontakt auf und führen mit Ihnen ein unverbindliches Gespräch, welches eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens enthalten wird.

 

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

 


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