Abmahnung des Verband des eZigarettenhandels e.V.

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Abmahnung des Verband des eZigarettenhandels e.V. wegen Wettbewerbsrecht

Uns liegt eine Abmahnung des Verband des eZigarettenhandels e.V. vor. Zudem liegt uns eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Düsseldorf vor, die im Auftrag des Verbandes des eZigarettenhandels durch die Kanzlei juravendis Rechtsanwaltskanzlei beantragt wurde.


Was wird in der einstweiligen Verfügung verlangt?

Die einstweilige Verfügung ist erlassen worden, da unser Mandant der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nicht nachgekommen ist. Bei einer rechtzeitigen Beauftragung hätte die einstweilige Verfügung verhindert werden können.

Mit der einstweiligen Verfügung werden unserem Mandanten die folgenden Punkte verboten:

im geschäftlichen Verkehr

  • elektronische Zigaretten in Verkehr zu bringen und/oder in Verkehr bringen zu lassen, ohne dass spätestens sechs Monate vor dem Inverkehrbringen eine Mitteilung für das Inverkehrbringen in Deutschland gemäß § 24 TabakerzV erfolgt ist, 
  • elektronische Zigaretten mit einem Nikotingehalt von mehr als 1,67% (≥ ca. 16,7 mg/ml Nikotin)

in Verkehr zu bringen und/oder in Verkehr bringen zu lassen, wenn diese nicht zumindest auf den äußeren Verpackungen mit dem Gefahrenpiktogramm GHS06 (=Totenkopf), dem Signalwort „Gefahr“, dem Gefahren- hinweis H301 „Giftig bei Verschlucken“ und Sicherheitshinweisen (P-Sätzen) im Sinne der CLP-Verordnung gekenn- zeichnet sind,

an die breite Öffentlichkeit abzugeben und/oder abgeben zu lassen, wenn diese nicht mit einem tastbaren Gefahrenhinweis auf der Verpackung versehen sind,

elektronische Zigaretten zum Verkauf anzubieten und/oder anbieten zu lassen, wenn diese nicht oder nicht ordnungsgemäß bei der nach ElektroG zuständigen Stelle mit der für das jeweilige Gerät zugehörigen Marke und zugehörigen Geräteart registriert sind.

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Streitwert von 40.000,00 Euro festgesetzt.


Frühzeitige Beratung um Abmahnung des Verband eZigarettenhandels zu vermeiden

Wir beraten seit einigen Jahren in der eZigaretten- und Shishabranche Hersteller, Importeure und Händler. Immer wieder stellen wir fest, dass Markteinsteiger recht blauäugig in das Business einsteigen. Tatsächlich sind umfangreiche Melde-, Informations- und Kennzeichnungspflichten zu beachten. Wenn Sie auch einen entsprechenden Markteintritt planen, können wir Sie im Vorfeld professionell beraten, um derartige juristische „Anlaufschwierigkeiten“ zu vermeiden.


Wie soll man auf die Abmahnung des Verband des eZigarettenhandels reagieren?

Wenn Sie bereits eine Abmahnung des Verbandes des eZigarettenhandels erhalten haben, können wir Sie effizient vertreten, um einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.

Insbesondere sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar, verhindert aber, dass die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dies wäre nämlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden. In jedem Fall sollte auch die gesetzte Frist eingehalten werden. In dem uns vorliegenden Fall wurde die einstweilige Verfügung nur wenige Tage nach Fristablauf beantragt – ohne weitere vorherige Ankündigung.

Und dann sollte natürlich noch alles in die Wege geleitet werden, dass der zukünftige Verkauf der eZigaretten und der Liquids rechtmäßig erfogt. Es sollten also die entsprechenden Meldungen getätigt und die Verpackung entsprechend umdesignt werden.


eZigaretten und P-Sätze

Viele Händler haben Fragen, wie die sog. P-Sätze formuliert werden sollen. Hier besteht ein bestimmtes Schema, welche P-Sätze auf die Verpackung aufgebracht werden müssen. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob die verkauften Liquids über Nikotin verfügen und -sollte dies der Fall sein- wie hoch die Dosis ist. Auch hier können wir sie unterstützend beraten.

Wenn Sie bereits eine einstweilige Verfügung erhalten haben, ist ebenfalls eine gewisse Eile geboten, um weitere Kosten zu vermeiden. Wenn die einstweilige Verfügung zu Recht erlassen wurde, sollte innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung eine sog. Abschlusserklärung abgegeben werden. Andernfalls können ebenfalls erhebliche Mehrkosten entstehen. Bei der Formulierung einer geeigneten Abschlusserklärung sind wir Ihnen gerne behilflich.


Kanzlei Obladen Gaessler ist spezialisiert auf eZigaretten, Shishas und CBD

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten seit über 10 Jahren Onlinehändler, Importeure und stationäre Händler auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. In den letzten Jahren hat sich bei uns eine stärkere Spezialisierung auf dem Gebiet des eZigaretten-, Shisha und CBD-Markt entwickelt. Wir vertreten hier große Händler, Hersteller und Importeure. Wir begleiten den Markteintritt genauso wie die spätere Marktteilnahme.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn auch Sie eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung vom Verband des eZigarettenhandels erhalten haben, können Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 022180067680 kontaktieren. Wenn Sie Fragen zu der rechtskonformen Verpackungsgestaltung im Bereich des eZigarettenhandels haben, können Sie uns ebenfalls gerne telefonisch kontaktieren.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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