Abmahnung droht: Bei Split-Klimaanlagen Hinweis auf Montage durch zertifizierten Fachbetrieb notwendig

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Der Sommer kommt und damit auch Klimaanlagen. Eine Split-Klimaanlage hat zwei Endgeräte, nämlich ein Innengerät und ein Außengerät, die über eine Kühlmittelleitung miteinander verbunden sind. Die Luftaufbereitung wird nicht in demselben Raum durchgeführt mit der Folge, dass Split-Klimaanlagen effizienter und geräuschärmer sind.

LG Dortmund: Werbung für Split-Klimaanlagen nur mit Hinweis, dass Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu erfolgen hat

Das Landgericht Dortmund (LG Dortmund, Urteil vom 23.05.2022, Az.: 13 O 15/21, n. rkr. ) hatte sich im Auftrag der Wettbewerbszentrale mit der Frage zu befassen, ob beim Angebot von Split-Klimaanlagen in einem Online-Shop darauf hingewiesen werden muss, dass eine Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb zu erfolgen hat.

In Artikel 11 Abs. 5 der Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase (sog. F-Gase-Verordnung) ist geregelt, dass nicht hermetisch geschlossene Einrichtungen, die mit fluorierten Treibhausgasen gefüllt sind, nur dann an Endverbraucher verkauft werden dürfen, wenn der Nachweis einer Installation eines zertifizierten Unternehmens ausgeführt wird.

Da die Split-Klimaanlage mit dem Kältemittel „R32“ vorbefüllt war, handelt es sich um eine Einrichtung nach der F-Gase-Verordnung. Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass eine Split-Klimaanlage aus 2 Teilen besteht, die bei der Installation miteinander verbunden werden müssen.

Die Pflicht zur Montage durch einen Fachbetrieb ist zudem derart wesentlich, dass das Weglassen der Information eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5 a UWG darstellt. In der Praxis bedeutet dies, dass eine fehlende Information beim Angebot von Split-Klimaanlagen wettbewerbswidrig ist.

Die Split-Klimaanlage wurde in einem Online-Baumarkt zur Selbstmontage verkauft. Die Pflicht zur Montage durch einen Fachbetrieb ist jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und für die Kaufentscheidung entscheidend.

Zudem könne es für den Verbraucher günstiger sein, dass Klimagerät von einem Fachbetrieb zu erwerben, der dieses auch gleich installiert.

Bei der Einholung derartiger Angebote würden jedoch die Kunden durch das Verschweigen der Montageverpflichtung durch einen Fachbetrieb abgehalten.

Kommt jetzt die Abmahnwelle?

Split-Klimaanlagen werden nach unserem Eindruck sehr umfangreich, gerade im Internet angeboten. Da § 11 Abs. 5 der F-Gase-Verordnung die Verpflichtung enthält, den Nachweis zu erbringen, dass die Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen auszuführen ist, jedoch keine Informationsverpflichtung im entsprechenden Angebot, sind die allermeisten Angebote von Split-Klimaanlagen zurzeit abmahngefährdet.

Ich berate Sie bei einer Abmahnung wegen des Angebotes einer Split-Klimaanlage.

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Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

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Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen fehlender Informationen beim Angebot von Split-Klimaanlagen erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

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Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz




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