Abmahnung durch AGW e.V. vom 06.03.2015

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Abmahnung durch AGW e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und das Telemediengesetz

Am 06.03.2015 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW)“ zur Bearbeitung vorgelegt.

In der Abmahnung wurden die folgenden vermeintlichen Verstöße gerügt:

  1. Verpflichtung für Makler, nur unter Angabe ihres Namens und der Bezeichnung als Wohnungsvermittler öffentlich Wohnräume anzubieten oder zu suchen (§ 6 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz [WoVermG])
  2. Verpflichtung für Internetseitenbetreiber, ein Impressum mit vollständigem Namen und zuständiger Aufsichtsbehörde bereitzustellen (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz [TMG]).

Wichtig!

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden! Hierdurch schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn eventuelle Einwendungen gegen die in der Abmahnung genannten Vorwürfe ab. Zudem verpflichten Sie sich zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00€ im Falle eines erneuten Verstoßes.

Außerdem fordert der Verein von unserer Mandantschaft die Begleichung einer Kostenpauschale von 152,32 €.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Für eine erste kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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