Abmahnung durch Bear & Wolf für die Monster Energy Company: „Monster Energy“ (Markenrecht)

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1. Worum geht es in meinem heutigen Artikel?

Mein heutiger Artikel behandelt aus ganz aktuellem Anlass das Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf im Auftrage der Monster Energy Company markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird die Verletzung von Markenrechten der Monster Energy Company an der Wortmarke „Monster Energy“ sowie die Verletzung diverser Wort-/Bildmarken wegen Verwendung des entsprechenden Logos vorgeworfen.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf konkret von dem Abgemahnten?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich)
  • Auskunftserteilung

Unsere ausdrückliche Empfehlung: bitte keinesfalls vorschnell zahlen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden.

3. Sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Das Abmahnschreiben sollten Sie zwar bitte ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein dringender Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe allerdings gerechtfertigt sein, sollte innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. (Bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht! Die sehr hohen Kosten kommen vor allem dadurch, dass im Markenrecht der Streitwert, aus welchem sich Anwalts- und Gerichtskosten bemessen, eher selten unter 50.000 € liegt) Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen weiter.

Ich habe in der Vergangenheit bereits mehrere Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen gegen die Kanzlei Bear & Wolf beraten und vertreten und kann die Gegenseite daher recht gut einschätzen.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern
  • Fristen einhalten
  • Keine vorschnellen Zahlungen
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Bear & Wolf für die Monster Energy Company wegen angeblicher Verletzung der Marke „Monster Energy“ erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsabwehr. Kostentransparenz ist uns sehr wichtig.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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