Abmahnung durch Bird & Bird für CrossFit LLC wegen Markenrechtsverletzung

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Die Kanzlei Bird & Bird LLP mahnt derzeit für die CrossFit LLC wegen Markenrechtsverletzungen auf eBay u.a. wegen des Verkaufs von Gymnastik und Turngeräten unter angeblich unrechtmäßiger Verwendung des Zeichens „CrossFit“ in der Artikelbeschreibung.

Die CrossFit LLC mit Sitz im amerikanischen Bundesstaat Colorado ist Inhaberin der namensgebenden Marke „CrossFit“, welche sowohl in Deutschland als auch international eingetragen ist. Bei CrossFit handelt es sich um eine weithin bekannte Trainingsmethode, welche Übungen aus verschiedenen sportlichen Disziplinen, wie Gewichtheben, Sprinten, Eigengewichtsübungen sowie Turnen, kombiniert. Die Verwendung des Zeichens  „CrossFit“,  lizensiert das Unternehmen u.a. gegen jährliche Gebühren an Fitnessstudios für Kurse und zertifiziert ebenso einzelne Trainer.

Gegenstand der Abmahnungen

Mit der Abmahnung werden die Empfänger aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist abzugeben. Dafür ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, in der eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR vorformuliert sein soll.

Darüber hinaus wird mit der Abmahnung folgende Ansprüche geltend gemacht: 

  • Auskunft über die Dauer und den Umfang der Nutzung des Kennzeichens zu erteilen
  • Schadensersatz dem Grunde nach (noch nicht beziffert)

Außerdem sollen die Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 250.000,00 EUR ersetzt werden. Daraus soll die Kanzlei Kosten i.H.v. 3.399,50 EUR ersetzt verlangen, wobei sie eine 1,5-fache Geschäftsgebühr ansetzt. Indes könnten hier bei Berücksichtigung der Eckdaten sogar Anwaltskosten ggf. bis zu einer Höhe von nahezu 4.500,00 EUR brutto verlangt werden.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

Die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht voreilig unterschreiben. Diese kann nach der Rechtsprechung weitreichende Handlungspflichten zur Beseitigung der abgemahnten Verstöße auslösen. Selbst im Falle der Berechtigung der Vorwürfe, kann es regelmäßig ausreichen, nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abgeraten wird auch nachdrücklich davon, mit Bird & Bird selbständig Kontakt aufzunehmen. Hier besteht ein erhebliches Ungleichgewicht an Wissen und Erfahrung, wodurch Sie Ihre Rechtsposition nachhaltig beeinträchtigen können. Gerade die Höhe von Schadenersatzforderungen und auch der Kosten für die Abmahnung sind regelmäßig Verhandlungen zugänglich. Kontaktieren Sie daher einen in der Bearbeitung von markenrechtlichen Fällen erfahrenen Rechtsanwalt.

Wir verfügen über eine langjährige Praxis in der markenrechtlichen Rechtsberatung. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter der Nummer: 030 88 70 23 80

Sie können uns auch gerne per E-Mail anschreiben: kanzlei@ra-juedemann.de

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie hier: https://ra-juedemann.de/anwalt-markenrecht-berlin/

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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