Abmahnung durch den Ido Interessenverband wegen Wettbewerbsverstößen auf eBay

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kürzlich wurde uns eine weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Ido Interessenverbands für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. zur Bearbeitung vom 29.03.2017 vorgelegt.

Folgende Wettbewerbsverstöße werden unserem Mandanten im Rahmen seines gewerblichen Handels auf eBay vorgeworfen:

  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unzulässige AGB-Klausel zum Aufrechnungsverbot 
  • unzulässige AGB-Klausel zum Vertragsschluss 
  • keine Angaben zur Vertragstextspeicherung

Neben der Zahlung einer Kostennote von 232,05 € wurde unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. 

Ratschlag

Sie sollten die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Ein Fristablauf kann zu einem kostenträchtigen Gerichtsverfahren führen. Lassen Sie die Abmahnung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die Unterlassungserklärung. Diese sollte durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz abgeändert werden, da Sie sich ansonsten im Fall der Zuwiderhandlung zu einer Vertragsstrafe von 3.000,00 € verpflichten.

Sicherheit Ihres Shops!

Um weitere Abmahnung zu verhindern, sollte Ihr Shop rechtsicher gestaltet werden. Hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir erstellen Ihnen AGB, Widerrufsbelehrungen, Datenschutzerklärungen, Impressum etc.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema