Abmahnung durch die Kanzlei von Appen/Jens wegen der Verletzung der Wortmarke des „HSV“

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Die Kanzlei von Appen/Jens Legal mahnt für die Hamburger Sportverein HSV Fußball AG wegen der Verwendung der Wortmarke HSV auf der Plattform ebay.de ab.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet, dass der Abgemahnte auf der Internetseite ebay.de die Bezeichnung „HSV“ zur Werbung für die von ihm angebotenen Produkte verwendet haben, um auf diese Weise die Verkaufsaussichten für seine Waren zu verbessern.

Diese Verwendung wurde von der HSV Fußball AG nicht autorisiert und ist laut des Schreibens der Kanzlei von Appen/Jens daher wettbewerbswidrig. Als unlautere Werbung im Sinne der §§ 14, 15 MarkenG sehen die Anwälte hierin einen Wettbewerbsverstoß, der zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen berechtigt.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei von Appen/Jens die Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,00 Euro. Diese errechnen sich aus einem Streitwert von 50.000 Euro.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Besonders im Marken- und Wettbewerbsrecht führen vermeintliche Verstöße gegen das MarkenG oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) häufig zu Abmahnungen. Die Auftraggeber erhoffen sich hierdurch eine rasche Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, ohne dass es einer Klage oder einstweiligen Durchsetzung vor einem Gericht bedarf.

Als Empfänger einer Abmahnung ist man häufig überrascht und sich keines rechtswidrigen Verhaltens bewusst. Gerade bezüglich der Höhe des Schadensersatzes sowie der Rechtsanwaltskosten und der Berechnung des Streitwertes ergeben sich für einen Nichtjuristen häufig Fragen und Zweifel.

Zur Klärung dieser Fragen und zur Ausarbeitung von Verteidigungsstrategien ist es ratsam, sich zügig professionellen Rechtsrat zu suchen. Auf diese Weise können Fristen eingehalten und eine optimale Verteidigung ausgearbeitet werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einem solchen Rechtsrat sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht bundesweit und besitzen die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

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