Abmahnung durch Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH

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Die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen mahnen für die Firma BVB Merchandising GmbH Verletzungen von Markenrechten ab. Gegenstand solcher Abmahnungen sind Verletzungen an den Vereinsmarken „BVB”, „Borussia Dortmund” oder „BVB 09”.

1. Was sollen Sie jetzt tun?

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH oder vielleicht sogar eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage erhalten? Wir helfen Ihnen gern und bundesweit. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt und werden auch für Sie einen Weg finden.

2. Was ist passiert?

Sie haben seitens der BVB Merchandising GmbH, welche sich als Inhaberin der oben genannten Marken ausgibt, eine Aufforderung erhalten, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Die BVB Merchandising GmbH mahnt z. B. die Verwendung der geschützten Marken als Aufdruck auf Kleidungsstücken ab, welche über eBay oder andere Internethandelsplattformen verkauft werden. Aber auch die Farbgebung schwarz-gelb bei Kleidungsstücken (Fan-Accessoires) wird von ihr wird unter bestimmten Umständen beanstandet. Sie sieht darin neben der Verletzung ihrer Markenrechte außerdem eine unzulässige Rufausbeutung.

3. Was fordert man von Ihnen?

Wenn Sie abgemahnt wurden, wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, welche eine von der BVB Merchandising GmbH festzulegende Vertragsstrafe pro Verstoß vorsieht. Solche Vertragsstrafen betragen in der Regel mehrere Tausend Euro. Darüber hinaus sollen Abmahnkosten auf einem Gegenstandswert von z.B. 125.000,00 EUR erstattet werden, was einen Betrag in Höhe von 2.084,40 EUR netto ergibt. Außerdem werden Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung geltend gemacht.

4. Was wir Ihnen empfehlen!

a. Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit der Gegenseite auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, unterschreiben Sie nichts!
c. Geben Sie keine Auskunft!
d. Zahlen Sie keine Abmahnkosten oder Schadensersatz!
e. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

5. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir melden auch Ihre Marke an oder sichern Ihren Onlineshop ab und leisten Hilfe bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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