Abmahnung durch Kanzlei Schmid & Stillner für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schmid & Stillner aus Stuttgart vor, die dem Abgemahnten im Auftrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. wettbewerbsrechtliche Verstöße vorwirft. Wir haben über solche Abmahnungen in der Vergangenheit bereits berichtet, vgl.

Da die Verbraucherzentrale selbst nicht im direkten Wettbewerb zu den Unternehmern steht, behauptet sie ihre Aktivlegitimation als sog. „qualifizierte Einrichtung“ (§§ 4 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG). 

Was ist Gegenstand der Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg?

Die Kanzlei Schmid & Stillner rügen für ihre Mandantschaft vielfach Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch Nutzung von AGB-Regelungen, die als unlauter und/oder irreführend angesehen werden. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist immer Gegenstand einer rechtlichen Prüfung. Dabei kommt es häufig auf die konkret genutzte Wortwahl an, sodass es sich hier um Tatfragen handelt. Selbstverständlich gibt es daneben immer auch Regelungen, die in keiner Weise haltbar sind, weil der Regelungsinhalt per se unzulässig ist.

Was fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über die Kanzlei Schmid & Stillner?

Gefordert wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine Formulierung ist innerhalb des anwaltlichen Schriftsatzes bereits vorgeschlagen. Die Unterwerfung soll hiernach gegen Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung pro Klausel versprochen werden.

Weiter fordert die Verbraucherzentrale eine Aufwandserstattung in Höhe von 202,30 EUR (entspr. einem Betrag von 170,00 EUR netto).

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Das Wettbewerbsrecht als Teil des gewerblichen Rechtsschutzes ist eines unserer Schwerpunkte. Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. 

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht.

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Meine Kontaktinformationen finden Sie unter https://www.anwalt.de/timm-drouven/kontakt. Sofern Sie Ihre Rufnummer angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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