Abmahnung durch Preu Bohlig & Partner wegen Markenrechtsverletzung: „MO“

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Weitere Abmahnungen von Preu Bohlig & Partner im Namen der MO Streetwear GmbH im Umlauf

1. Worum geht es in meinem heutigen Artikel?

Heute möchte ich eine Abmahnung aus dem markenrechtlichen Bereich behandeln. Berichterstattungen im Internet zufolge spricht die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner seit Längerem im Auftrag der MO Streetwear GmbH markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Empfänger einer solchen Abmahnung wird regelmäßig der Vorwurf gemacht, Markenrechte der MO Streetwear GmbH an der Marke „MO” verletzt zu haben, die für den Bereich Schuhe bzw. Turnschuhe eingetragen ist.

Hier geht es insbesondere um Abmahnungen wegen unrechtmäßiger Verwendung der Marke, z.B. durch Angabe der Bezeichnung „MO” in der Artikelbezeichnung auf eBay.

2. Was fordert die Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner konkret von dem Abgemahnten?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben drei Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531.90 €
  • Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung der Bezeichnung „MO”

Unsere ausdrückliche Empfehlung:

Nicht vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Nehmen Sie die Abmahnung bitte ernst, lassen Sie sich aber bitte nicht vorschnell einschüchtern.

Es muss zu allererst geprüft werden, ob die Abmahnung in Ihrem persönlichen Fall überhaupt berechtigt ist, weil auch nur dann ein dringender Handlungsbedarf bestünde. Andernfalls würde es genügen, wenn Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen bestreiten.

Sofern die von den Abmahnern erhobenen Vorwürfe jedoch zutreffend sind, sollte innerhalb der von den Abmahnern genannten Frist reagiert werden und eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies ist wichtig, um ein teures Gerichtsverfahren zu verhindern (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht drohten kann, weil die Streitwerte im Markenrecht sehr hoch sind und selten unter 50.000.- € liegen).

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen weiter.

4. 1X1 bei Erhalt einer Abmahnung

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen einhalten
  • Keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz empfohlen)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Preu Bohlig & Partner für die MO Streetwear GmbH wegen angeblicher Verletzung der Marke „MO” erhalten?

Sollte dieses der Fall sein, so helfen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail bequem möglich.

Unser oberstes Ziel: kein Geld für die Abmahner!

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, bieten wir die Abmahnungsverteidigung zum günstigen Festpreis an. Fragen Sie gerne unverbindlich nach.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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